Forderung Skrill (ähnlich paypal) Inkasso + Vollstreckung durch Anwalt

24. Mai 2019 15:11 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Es geht um eine berechtigte Forderung des Zahlungsdienstleisters Skrill (ähnlich paypal) von ca. 30 €
(ein Minus eines Prepaid Kreditkartenkontos ausgelöst durch gescheiterte Sofortüberweisung)
Ich muss zunächst zugeben hierbei nicht damit gerechnet zu haben, dass die Gegenseite genau so vorgeht:
Hauptforderung war: ca. 30 €

An das Inkasso habe ich quasi auf eigene Faust immer wieder kleine Beträge gezahlt sagen wir 50 €, deren Forderung war ca. 80 € und dachte dann es wäre gut damit. Falsch gedacht!

Sie haben dann die Forderung weiter gegeben an einen Anwalt, der bei dem Inkasso zuvor Geschäftsführer war bis vor ca. 10 Jahren, auch dort wieder kleine Beträge gezahlt, aber an das Inkasso, was es weiterleitete an den Anwalt. Die Forderung des Anwalt war dann über 100 €, ich habe aufgehört zu zahlen, er hat dann weiter vollstreckt und ich bin eingeknickt und den Titel zugelassen, statt einer Klage entgegen zusehen, wobei er eine völlig neue Forderung erhob (ich habe es erst später gemerkt) = vertraglicher Schadenersatz, Kreditkarte (das Konto konnte ich gar nicht mehr nutzen, weil es im Minus gesperrt war)
Danach folgte das volle Programm:
Kontopfändungen, Zustellung über fernen Gerichtsvollzieher,
Gerichtsvollzieher

Die Rechnung sieht so aus:
ca. 30 € Hauptforderung
80 € gezahlt (Inkasso )

derzeit: ca. 350 € Forderung aus dem Titel.
Aber auch schon gezahlt 250 € seit Dezember 2018 über Gerichtsvollzieher, dann direkt

Im Nachhinein ärgert mich dieser Fall sehr.

An sich habe ich das Schreiben aufgesetzt, weil auch das Skrill-Konto nicht geschlossen werden konnte, und ich mir nicht sicher war, ob da dann doch noch eine weitere Forderung kommt, weil ich alles zuließ, das ging nun heute 23.05.2019 plötzlich doch.
Des weiteren sind noch Kontopfändungen an 2 Banken da, die sollen ja weg.

Macht da jetzt nach der fortgeschrittenen Angelegenheit es noch Sinn in gewisser Weise zu handeln?
Wenn ja, wie?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Für einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sind längst alle Fristen verstrichen. Auch teilen Sie ja mit, dass die Hauptforderung berechtigt war. Auch vollstreckungsrechtliche Einwände erscheinen nicht aussichtsreich.

Ich empfehle zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2019 | 17:39

das stimmt mit den Fristen,
das ist klar, mir fehlte die Kraft.

Die Zahlungen erfolgten zunächst an das Inkasso.

Der Anwalt hat eine neue Hauptforderung erstellt, die dann so
mit der Leistung nichts mehr zu tun hat und alles in allem ca. 550€ Forderungen
hat entstehen lassen, insgesamt soll ich also nun über 600 € zahlen.

Aber gut dann ist es so.

Wie gesagt es sind dann auch noch Kontopfändungen für die Banken vorhanden,



.



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Mai 2019 | 08:41

Sehr geehrter Fragesteller,

eine konkrete Rückfrage haben Sie nicht gestellt, so dass ich keine weiteren Ausführungen mache.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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