Geschäftsführerhaftung Urherberrecht

5. November 2007 22:23 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Hallo zusammen,

wer kann mir Details zu folgendem Thema schicken:
Nach § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Urheberrechtsgesetz)
- Bei Bearbeitung und Umgestaltung von Werken ohne Einwilligung Bestrafung mit:
» Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
» Geldstrafe

Gibt es Hier Präzedenzfälle wo ein Geschäftsführer einer GmbH hier persönlich haften musste ? Es geht darum, dass bei einer User Generated Content Community auch ggf. geschuetzter Content hochgeladen werden kann. Inwieweit haftet da der GF ?

Viele Grüße

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