Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Umlageschlüssel, den Ihr Vermieter anwendet, ist nicht zwangsläufig fehlerhaft.
Im Falle der Gewerberaummiete ist zunächst zu untersuchen, ob der Mietvertrag vorrangige Regelungen hinsichtlich des Umlageschlüssels enthält. Wenn dies der Fall ist, so ist dieser bindend. Mietvertraglich kann weitestgehend frei vereinbart werden, ob die Umlage nach Quadratmetern oder nach der Anzahl von Wohneinheiten stattfinden.
Falls keine vorrangige vertragliche Regelung besteht, so kann der Vermieter den Umlageschlüssel einmalig und für die gesamte Vertragslaufzeit bindend nach billigem Ermessen selbst bestimmen.
Mein Rat daher: Bitte werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag. Wenn Sie dort keine Regelung finden, so ist der angewendete Umlageschlüssel rechtens. Wenn Sie jedoch im Mietvertrag eine Regelung finden, der der Vermieter mit seinen Abrechnungen nicht entsprochen hat, so können Sie gegen die Nebenkostenabrechnungen Einwände erheben und die zuviel geforderten Beträge zurückfordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)
Verteilerschlüssel bei der Nebenkostenabrechnung (gewerbliche Vermietung)
18. April 2019 11:35 |
Preis:
52€
Historischer Preis
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Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Mariam Sedighzadeh Shoja
Hallo,
habe ein kleines Büro angemietet (75 qm). Mein Vermieter legt die Nebenkosten zum Teil nach
Mieteinheiten um, obwohl es zum unrichtigen Ergebnis führt. Die Einheiten sind sonst 2x oder 3x so
groß, wie mein Büro.
Im Mietvertrag ist nur ein Hinweis auf den § 2 BetrKVO.
Das Büro habe ich seit 2, 5 Jahren. Bei der letzten NK-Abrechnung habe ich bereits meinen Vermieter
auf diesen Verteilerschlüssel angesprochen. Er wollte es prüfen, aber seit dem habe ich nichts mehr
gehört.
Viele Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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