Formulierungen eines Widerspruchs - zu lasch?
| 27. März 2019 12:42
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Hallo
ich habe mal eine Frage. Mein Vermieter hat mir eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung geschickt. Neben zig nachweislich unhaltbaren Anschuldigungen, die ich widerlegen konnte, geht es jetzt nur noch um einen Punkt, der für ihn jedoch wesentlich ist, da das das Hauptmotiv war, den Versuch zu starten, mich aus meiner Wohnung zu kündigen.
Ich habe seit 2,5 Jahren einen Lärmmieter unter mir wohnen, der schon in früheren Zeiten hier im Haus deswegen in genau der krassen gleichen Form aufgefallen ist und andere damit zur Weißglut gebracht hat. Dieser Typ ist der Sohn des Eigentümers und von daher für meinen Vermieter wohl unangenehm, gegen den was zu unternehmen, was jedoch trotzdem seine Pflicht ist. Es liegen dem Vermieter monatliche Lärmprotokolle vor, davon eins über drei Wochen bezeugtes. Da er weiterhin nichts unternommen hat, hatte ich ihm eine Klage angedroht, woraufhin er mir eine fristlose Kündigung geschickt hat. Der Vermieter ist einer der übelsten Sorte und hat sich vom ersten Tag an geweigert, sich um die Belange dieser Wohnung zu kümmern und sich immer quergestellt, wenn es was zu regeln gab.
Der Punkt, um den es nun nur noch geht, ist, daß der Kläger behauptet, ich würde Lärm in dessen Wohnung verursachen und mir alles mögliche vorwirft, was der Mieter samt seiner ebenso gestörten Grazie behaupten. Fakt ist, daß der beanstandete „Lärm „ meinerseits aus erlaubten Gebrauch meiner Wohnung besteht und es somit nichts zu beanstanden gibt. Das Tragen von Schuhen auch nachts auf Dielen sowie sportliche Übungen bis 22.00 h sind erlaubt und haben sich als probates Mittel erwiesen, diesen Chaoten zumindest temporär ruhigzustellen. Normalerweise bin ich ein rücksichtsvoller Mensch und trage keine Schuhe auf Dielen mit Rücksicht auf die Nachbarn. Hier jedoch ist es einfach eine Gegenmaßnahme, um den Mieter ruhigzustellen. Daß das Effekt hat zeigt auch, daß er durch klopfen an Decken und Wände oder Sturm klingeln an meiner Tür dann bemerkbar macht. Fakt ist, daß sich der Vermieter nicht darum kümmert, was hier stattfindet und ich keine anderer Möglichkeit habe als mir so zu helfen.
Genauso würde ich das auch im Widerspruch den Richtern mitteilen, da ich also keine Unterstützung von Vermieter oder Verwalter bekomme und mir diese Belästigungen wirklich auf die Nerven gehen, habe ich nur diese Möglichkeit. Normalerweise klopft man an Wände oder auf Böden , um andere auf nerviges Verhalten aufmerksam zu machen oder redet mit ihnen. Funktioniert alles nicht bei dem Mieter, der ein unverbesserlicher Querulant ist. Daher sehe ich auch nicht ein, daß ich auch zu Gelegenheiten noch Rücksicht auf den nehme, wenn ich das garnicht muß, auch wenn er sich dann genervt fühlt. Einen Schlichtungstermin hat er gekippt, den ich bei der Schlichtungsstelle vereinbart hatte.
Mein RA sagt, daß ich auf keinen Fall sagen sollte daß ich mich bewußt so verhalte, da mir das negativ ausgelegt würde und als „Provokation" gelten könnte, obwohl es eine Reaktion ist. Ich sollte sagen, daß ich auch normalerweise Schuhe in meiner Wohnung trage. Des weiteren hatte ich angegeben abends um 20.30 h meiner Wohnung Seil gesprungen zu sein. Auch hier hat er das lieber nicht wegen der Uhrzeit mitteilen wollen, die angeblich schon Anlaß zu Beanstandungen geben könnte. Auch das sehe ich anders, da die Nachtruhe erst ab 22. 00 h stattfindet
Auch sonst ist sein Prinzip eher , nur sparsam zu widersprechen und weder Hintergründe noch die Fragwürdigkeit der Zeugen zu beleuchten, die nachweislich schon Lügen zu Protokoll gegeben haben. Um ein bestimmtes Geräusch bei Gericht vorzuführen, wollte er auch keinen link auf das you tube video mitschicken, wo es von meinem Sohn aufgenommen und eindrucksvoll zu hören ist. Er plädierte nur darauf, daß´mein Sohn das auf dem handy bei Gericht abspielen sollte.
Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht, was hinter seine schon recht „sparsamen „Haltung steckt und hätte gern zu den geschilderten Punkten eine Stellungnahme eines anderen Rechtsanwalts als Zweitmeinung.