Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie freie Arztwahl. Sie können nicht verpflichtet werden, einen vom Betrieb bestimmten Arzt besuchen zu müssen. Sie sollten die Ablehnung mit einem nicht bestehenden Vertrauensverhältnis begründen und gleichzeitig erklären, einen anderen Arzt besuchen zu wollen und die Kosten zu übernehmen.
Zur ordnungsgemäßen Untersuchung empfehle ich Ihnen einen Amtsarzt aufzusuchen, dessen Ergebnis wohl schwer angefochten werden kann.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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