Hallo,
Ich bin im Insolvenzverfahren. Jedoch hat mein einziger Gläubiger die Forderung zurück gezogen.
Das war am 08.10.
Die Gerichtskosten betragen lt. Insolvenzverwalter 109 Euro,
Day Gericht bat den Verwalter in 6 Monaten einen Bericht erneut vorzu legen .
Nun kontaktiere ich schon öfters den Verwalter um seine Kosten zu erfahren, damit ich nach Begleichung einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiuung zu beantragen. Keine Antwort, wartet er die 6 Monate ab? Warum?
Wie hoch können seine Kosten sein ?
Danke
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Regelung zur Höhe der Vergütung des Treuhänders findte sich in der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Danach beträgt die Mindestgebühr des Treuhänders EUR 1.000,- gem. § 2 Abs. 2 InsVV.
Erfolgt keine Abrechnung der Mindestgebühr richtet sich die Höhe der Vergütung des Treuhänders nach der Höhe der Insolvenzmasse sowie der Anzahl der Insolvenzgläubiger, § 2 Abs. 1 InsVV.
Hierbei greif noch eine Staffelung der prozentualen Aufteilung der Gebühren berechnung.
Aufgrund der Kürze des Verfahrens dürfte der Treuänder die Mindestgebühr zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer abrechnen, so dass SIe mit Kosten von mindestens EUR 1.190,- rechnen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.