ich hoffe Sie können mir bei folgender Angelegenheit weiter helfen.
Ich habe am 21. & 22.02.2019 unbezahlten Urlaub genommen um einer Dozententätigkeit nachzugehen. Das war selbstverständlich mit meinem Arbeitgeber abgesprochen.
Mein Bruttogehalt beträgt 3.800,- €
das Steuerbüro meines Arbeitgebers rechnet die unbezahlte Freistellung wie folgt.
Bruttogehalt x geleistete Kalendertage / 30
In Zahlen:
3800 x 26 / 30 = 3.293,33 €
Nach meiner Auffassung wurden mir in dieser Rechnung keine 2, sondern 4 Tage abgezogen.
nach der Logik des Steuerbüros könnte ich ja in den Monaten mit 31 Kalendertagen grundsätzlichen 1 Tag Sonderurlaub nehmen ohne einen finanziellen Nachteil zu haben.
Ist der Formelansatz des Steuerbüros tatsächlich richtig? Wenn nein, was stimmt?
die Berechnung des Arbeitgebers ist falsch, weil der Berechnungszeitraum falsch gewählt wurde.
Ein Urlaubstag hat den "Wert" eines normalen Arbeitstages hochgerechnet auf 3 Monate im Quartal. Also Gehalt X 3 : 13 Wochen : 5 Arbeitstage = Wert Urlaubstag = hier 175,38 €.
Beachten Sie bitte, dass ein Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen zur rechtzeitigen Geltendmachung enthalten kann.
Über eine Bewertung mit 5,0 freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -