Sehr geehrter Fragesteller,
der Vermieter kann theoretisch dadurch von der Privatinsolvenz erfahren, dass er beim Amtsgericht Ihres Wohnorts eine entsprechende Anfrage danach stellt, ob über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Dazu wird er praktisch aber solange keinen Grund haben, wie er die Mietzahlungen pünktlich erhält. Wird die Miete also - von wem auch immer -stets gezahlt, wird er aller Wahrscheinlichkeit nach nichts von Ihrer Privatinsolvenz erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Stelzner
Rechtsanwalt
Miete und Privatinsolvenz
28. Oktober 2007 21:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Hallo !
ich habe mal eine Frage .
Ich ziehe jetzt in eine neue Wohnung ab 1.12.07 und der Mietvertrag wurde bereits unterzeichnet.
Ich habe keine Kaution etc gezahlt.
Jetzt stehe ich ab November 2007 vor der Privatinsolvenz .Mein pfändbarer Anteil ist gerade einmal 65 Euro hoch.
Erfährt der neue Vermieter von der Insolvenz ,wenn er die Miete immer pünktlich erhält? er ist kein Schuldner
Vielen Dank für Ihre Antwort
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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