Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Dass Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, § 142 StGB
.
Ihr Mann hat hier schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Entscheidend ist m.E., wie groß der Schaden war und ob Ihr Mann die Kollision mit dem Dach bemerken musste, um so überhaupt den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu erfüllen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
23. Oktober 2007 20:07 |
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Verkehrsrecht
Mein Mann hat einen Führerschein bei DEKRA gemacht und in dieser Zeit, wann er sein Praktikum gemacht hat einen Unfall gemacht. Am Tankstelle hat er mit seinen Sattelzug (40T.) , wann er umdrehen wollte, ein Schutzdach getroffen, aber das hat er nicht gemerkt. Die Videoüberwachung das fixiert hat.
Nach ein paar Tagen haben wir ein Brief von Gericht gekriegt , dass die Tat weiter bearbeitet wird.
Wie hoch kann jetzt die Strafe sein ?
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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