Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sofern Sie beabsichtigen sollten, wieder einmal nach Großbritannien zu reisen und dort vor einer bösen Überraschung geschützt zu sein, ist zu klären, ob Sie mit der Zahlung des Betrages von € 71,00 die Forderung beglichen haben. Dies deshalb, weil sich ausländische Forderungen bei fristgerechter Zahlung oft reduzieren.
Eine Verjährung ist ggf. auch unterbrochen worden, da die Gegenseite ja innerhalb des Jahres aktiv geworden ist.
Um die Sache abschließend beurteilen zu können, müssen alle Schreiben im Detail geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Antwort
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