folgendes Problem habe ich gerade: Ich hatte bei der Raiffeisenbank ein Girokonto. Außerdem habe ich bei der Bank einen Kredit aufgenommen. Das Girokonto wurde schon längst gekündigt. Ich sollte bereits am 05. Dezember eine Zahlung meiner Krankenkasse erhalten. Als ich heute dort anrief und nachfragte wo mein Geld bleibt, sagte man mir, dass das Geld TROTZ richtiger Bankverbindung auf dem Antrag auf das falsche Konto gegangen sei. Die Bank hat das Geld also einfach behalten, ohne mir Bescheid über den Geldeingang zu geben! Ich denke mal die werden das mit den Schulden verrechnen wollen. Darf die Bank das?? Und wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Muss diese den Fehler beseitigen und das Geld auf die richtige Bankverbindung überweisen?
MfG
Einsatz editiert am 18.12.2018 15:25:49
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
BankBank Geld
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Bank Geld für Sie erlangt hat, könnte Sieit dem Auszahlungsanspruch aufrechnen.
Grundsätzlich hat die falsche Zahlung keine schuldbefreiende Wirkung für die Krankenkasse. Teilt der Gläubiger dem Schuldner ein Konto mit, worauf er den ausstehenden Betrag einzahlen soll, wird die Forderung nur getilgt, wenn das Geld auf dieses Konto überwiesen wird. Eine Überweisung auf das alte Konto kann nicht zur Tilgung der Forderung führen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller19. Dezember 2018 | 12:55
Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass bei der Babk die fälschlicherweise das Geld erhalten hat, überhaupt kein Konto mehr besteht. Natürlich würde der Bank ein neues Konto mitgeteilt, allerdings läuft die Angelegenheit gerade über einen Rechtsanwalt, der mir bei der Schuldenbereinigung hilft. Habe ich also einen Anspruch darauf, dass die Bank Ihren Fehler wieder Rückgängig macht?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. Dezember 2018 | 13:11
Offenbar hat nicht die Bank einen Fehler gemacht, sondern die Krankenkasse.
Wenden Sie sich auf jeden Fall nach dort.