Unterhalt für Mutter im Pflegeheim

12. Dezember 2018 20:57 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
Meine Mutter lebt seit 4 Jahren im Altenheim und hat nun ihr Eigenvermögen aufgebraucht und muss nun einen Antrag beim Sozialamt auf Hilfe zur Pflege stellen.
Ich bin alleinstehend, 53 Jahre alt, verdiene monatlich 2200 € und habe eine Tochter, die noch studiert, außerdem bezahle ich monatlich 670 € Warmmiete. Allerdings habe ich vor 2 Jahren mein Haus verkauft und deshalb ein Barvermögen von 130000 €. Seit 2 Jahren suche ich aktiv eine Eigentumswohnung und nun habe ich endlich eine passende Wohnung gefunden, wobei ich allerdings noch einen Kredit über 40000 € aufnehmen müsste.
Ist es nun möglich, dass das Sozialamt mir Probleme macht, wenn ich nun zu dem Zeitpunkt, an dem meine Mutter Sozialhilfe benötigt, einen Kredit aufnehme? Die Eigentumswohnung soll meine Altersvorsorge sein und ich möchte sie selber bewohnen. Kann das Sozialamt verlangen, dass ich den Kauf rückgängig mache?

Vielen Dank für Ihre Antwort

12. Dezember 2018 | 21:29

Antwort

von


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Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihre eigene Lebensplanung zu ändern oder aufzugeben, weil Ihre Mutter ggf. sozialhilfebedürftig ist oder wird.

Sie sind gemäß § 1601 BGB Ihrer Mutter gegenüber unterhaltspflichtig. Nach § 1603 BGB würde die Unterhaltspflicht entfallen, wenn Sie bei Berücksichtigung Ihrer sonstigen Verpflichtungen außerstande sind, ohne Gefährdung Ihres angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Die geplante Kreditaufnahme verschlechtert Ihre Leistungsfähigkeit ja nicht, so dass Ihnen auch niemand vorwerfen kann, sich quasi verarmt zu haben.

Zwar werden durch die Kreditaufnahme Zinsbelastungen entstehen, bei angenommenen 4 % effektiven Jahreszinses sind das aber nur 1.600.-/Jahr, also rund 133.-/Monat. Dem steht bei Einzug in die Wohnung aber eine Mietersparnis der bislang zu zahlenden Kaltmiete gegenüber, die sicherlich höher als diese 133.- € ist.

Unter dem Strich verbessern Sie also sogar durch die Kreditaufnahme und den Erwerb der ETW Ihre Leistungsfähigkeit, so dass von daher das Sozialamt keinerlei Einwendungen hiergegen erheben kann.

Auf keinen Fall kann das Amt verlangen, den Kauf der ETW rückgängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


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