Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf der Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie wollen, dass die Einkünfte aus der Vermietung steuerlich Ihrer Tochter zugerechnet werden? Dann sollten Sie alles unterlassen, was den Zufluss der Mieteinkünfte an Ihre Tochter in Frage stellen könnte.
Denn für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG
) verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (BFH-Urteil vom 7. April 1987 – BStBl 1987 II S. 707
m. w. N.). Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 – BStBl 1989 II 1992 S. 506 m. w. N.) und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG
an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt (BFH-Urteil vom 26. April 1983 – BStBl 1989 II S. 502).
Um keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass Ihre Tochter die Vermietungseinkünfte erzielt, rate ich Ihnen von der angedachten Vorgehensweise dringend ab. Ihre Tochter sollte ein eigenes Mietkonto einrichten.
Weisen Sie auch den Mieter vorsorglich auf den Vermieterwechsel schriftlich hin. Bei einem Eigentumswechsel tritt der Erwerber zwar regelmäßig auch in den bestehenden Mietvertrag ein, das muss aber nicht zwingend so sein. Mit dem Hinweis stellen Sie, auch zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt, ausdrücklich klar, dass der Mietvertrag auf Ihre Tochter übergegangen ist. Damit sollten Sie dann auf jeden Fall gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Mietzahlungen auf welches Konto, steuerliche Zurechnung
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Achim Schroers
Ich bin im Begriff eine Eigentumswohnung an meine Tochter zu übertragen (Schenkung), damit sie während ihres Studiums von den Erträgen leben kann.
Meine Frage:
Kann der Mieter die Miete weiterhin auf mein Konto überweisen und ich überweise dann weiter an meine Tochter, oder könnte sich daraus ein Problem mit dem Finanzamt ergeben ?
Davon abgesehen bin ich mir darüber im klaren, dass ich den Mieter und die Hausverwaltung über den Eigentumswechsel informieren muss, mir geht es nur um die steuerliche Frage.
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Finanzamt Finanzamt Vermietung Problem Miete
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Bewertung des Fragestellers
12. Januar 2019 | 14:50
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FRAGESTELLER 12. Januar 2019
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