Der Firmenbesitzer P ist seit vielen Jahren im Geschäft, seine Tochter Frau A ist seit einigen Jahren auch mit dabei.
Beide leiten die Firma XY Ltd.
Herr P ist schon über 70 Jahre alt und will eines Tages die Firma an seine Tochter übergeben, die Aktien anteile sind bereits auf ihrem Namen. Bisher hat aber Herr P noch nicht die nötigen Änderungen vorgenommen um seine Tochter Frau A als Dirketorin zu benennen.
Demnach hat sie in der Firma XY Ltd. nur eine untergordnetes Mitspracherecht und desweiteren sind alle formalen angelgeheiten nur mit der unterschrift ihres Vaters gültig.
Nun ensteht folgendes Problem der Vater Herr P wird plötzlich krank und ist nicht mehr in der Lage klar zu denken weder noch ein verständliches Wort zu schreiben. Was passiert nun mit der Firma, wer unterschreibt die Wöchentliche "Pay Checks" für die Angestellten etc.
Welche Chance hat nun Frau P um die Lage so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Tochter sollte sich von dem zuständigen Vormundschaftsgericht als gesetzlicher Vertreter und/oder Betreuer einsetzen lassen.
Zusätzlich sollte schnellstmöglich eine Hauptversammlung einberufen werden, um die Geschäftsführung auf die Tochter zu übertragen. Jedoch ist hierbei der Gesellschaftsvertrag zu beachten, der mir nicht bekannt ist.
Dies gilt nur für eine Gesellschaft, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Jedoch kennen alle europäischen Staaten ähnliche Vorschriften.
Jedoch ist dies stets sehr kompliziert, so daß ich anregen muß, einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.