Handwerkskammer kündigen

| 17. Oktober 2007 17:54 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Guten Tag!
Ich möchte aus der Handwerkskammer austreten.Seit mehreren Jahren zahle ich den Mindestzatz.Ich bin letztes Jahr umgezogen und habe mir einen neuen Kundenstamm aufgebaut und bin dabei ihn weiter zu vergrössern.Leider ist es zur Zeit noch so wenig das ich Unterstützung vom Amt bekomme. Aber auch da ist es nur der Mindestzatz.Ich habe zwar die Möglichkeit bekommen in kleinen Raten
diesen Betrag abzuzahlen, aber auch das ist kaum machbar.
Gibt es eine Chance die Zahlung nicht mehr tätigen zu müssen so lange ich Unterstützung vom Amt bekomme?

17. Oktober 2007 | 19:28

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer ist zwar politisch umstritten, von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte jedoch bisher für rechtmäßig gehalten worden. Sie können Ihre Mitgliedschaft dort also nicht aufkündigen.

Wenn Ihr Gewinn aber niedrig ist, besteht nach den Beitragsordnungen der Handwerkskammern die Chance, von der Beitragspflicht befreit zu werden. Auch ist ggf. eine Stundung möglich. Die Voraussetzungen für eine Befreiung kann ich anhand der zur Verfügung gestellten Informationen nicht abschließend prüfen.

Ich rate Ihnen, sich mit Ihrer Handwerkskammer in Verbindung zu setzen und die Befreiung zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.Hätte mir zwar eine positivere Antwort gewünscht,weiss aber wie ich mich jetzt Verhalten kann.

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