Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, das geht. Sie müssen sich dann eben weiter als arbeitssuchend melden und bei der Tätigkeit auf 400 € Basis dürfen Sie nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich tätig sein, sonst entfällt der ALG Anspruch.
Weiterhin liegen Sie dann über dem Freibetrag von 165 €, so dass alles was darüber liegt auf das ALG angerechnet wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitslisengeld trotz beantragter Existenzgründung
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Ich habe mich am 30.9.2018 arbeitslos gemeldet nach 8 jähriger Beschäftigung im Kosmetikstudio in Niedersachsen ..wollte ich mich jetzt in Nürnberg selbstständig machen ..am 1.10.18 musste ich mich einen Tag arbeitslos melden um am 2.10.18 eine Exisstgründung zu beantragen.. jetzt merke ich das es wohl doch nicht so richtig in dem neuen kosmetikstudio klappt da es wohl doch länger dauert sich hier einen Kunden Stamm aufzubauen ..da ich von Arbeitsamt noch keinen Bescheid über die bewilligung der existensgründung habe und die Kosten mit Krankenkasse und Miete sie sehr hoch sind.ich habe zwar gesagt bekommen das es klappen würde damit ,aber jetzt sind schon 3 Wochen vergangen und bisher sind nur kosten auf mich zu gekommen.. meine Frage an Sie kann ich mich jetzt wieder arbeitslos melden? Und Arbeitslosengeld beziehen und vielleicht erstmal auf eine 400€ Basis dort arbeiten bis ich mal eigene Kundschaft habe ?
Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld Basis
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48 €
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25 €
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70 €
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48 €
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51 €
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15 €