Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für eine Haftung eine Sorgfaltspflichtverletzung des Stall-/Wiesenbetreibers vorliegen muss. Wenn Sie das behaupten können, gilt hier dann die Beweislastumkehr, also dass der Besitzer der Weide beweisen muss, dass er keine Verletzung des Vertrages begangen hat. Näheres ist auch Ihrem Vertrag ggf. zu entnehmen, den Sie mit dem Weidebetreiber sicher abgeschlossen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben alle nur einen mündlichen Vertrag, allerdings dieser mit vollpension ( also heufütterung , Wasser, misten ect so das man nicht jeden Tag kommen muss ) . Dafür das ständig Strom aus ist , gibt es genug Zeugen im stall . Besteht damit eine Verletzung? Pferde sollten ja eigentlich immer sicher eingekoppelt sein , um ausbrechen und den Respekt vor dem stromzaun zu sichern
Per se kann nicht gesagt werden, dass das Ausschalten des Stroms eine Verletzung ist. Hier ist entscheidend, ob z.B. der Unfall auch bei Strom passiert wäre, ob sie nachweisen können, dass an dem Tag kein Strom drauf war und ob Sie nachweisen können, dass Sie das bereits gerügt haben.
Ich würde Ihnen bei dem hohen Schaden raten, einen Anwalt einzuschalten.