Bemessung meines persönlichen Krankenkassenbeitrags als Rentner

24. September 2018 10:17 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrt Herren,

Ich gehe zum 01.09.2018 in Rente. Ich werde eine gesetzliche Rente in Höhe von 1850 Euro brutto und eine Betriebsrente von 480 Euro brutto monatlich beziehen. Meine Nebeneinkünfte belaufen sich auf ca. 20000 Euro brutto im Jahr. Diese Nebeneinkünfte resultieren aus Erträgen von Photovoltaikanlagen. Meine Frage: "Wie hoch ist mein Krankenkassenbeitrag monatlich?"


Mit freundlichen Grüßen

Hafner

24. September 2018 | 17:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Wie hoch ist mein Krankenkassenbeitrag monatlich?"


Das hängt zum einen davon ab, welchen konkreten Beitragssatz Ihre Krankenkasse veranschlagt hat und vor allem, ob Sie als Rentner pflichtversichert oder aber freiwillig versichert sind.


Im letzteren Fall werden alle positiven Einkünfte laut Steuerbescheid erfasst und bis zur Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 4.425 Euro brutto) zur Beitragsberechnung herangezogen.

Im ersteren Fall kommt es darauf an, wie die Krankenkasse Ihre monatlichen Einkünfte hinsichtlich der Photovoltaikanlage bewertet. Denn während Rente und Betriebsrente grundsätzlich der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterliegen, kommt es hinsichtlich der Einkünfte der Photovoltaikanlage auf die Bewertung der Kasse an. Diese zieht ihre Erkenntnis aus den Ihnen vorliegenden Steuerbescheiden, welche Sie wegen § 206 SGB V der Kasse - soweit noch nicht geschehen - vorlegen sollten, damit diese die entsprechende Einschätzung zeitnah vornehmen kann.

Kommt die Kasse zu dem Ergebnis, dass es sich um Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte oder gar Arbeitseinkünfte handelt, dann werden auch die Einnahmen der Beitragspflicht unterworfen.

Im schlimmsten Fall zahlen Sie also Krankenkassenbeiträge aus monatlich ca. 4000 €, also ca. 300 - 360 € Beitrag je nach konkret ausgewählter Krankenkasse.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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