Mahnung KissnoFrog, abwohl gekündigt

18. September 2018 12:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Habe ich mein Probeabo bei KissnoFrog rechtzeitig gekündigt und kann ich verhindern, dass sie mir ein Premium-Abo anhängen, obwohl ich nicht darüber informiert wurde, dass ich 7 Tage vor Ablauf kündigen muss?

Überprüfen Sie die Vertragsbedingungen, die Sie wahrscheinlich per E-Mail beim Anmeldevorgang erhalten haben, um die Kündigungsfrist zu klären. Wenn keine ausreichende Belehrung erfolgt ist oder diese schwer zu erkennen war, könnte eine Kündigung noch wirksam sein. Es ist jedoch möglich, dass eine Kündigungsfrist existiert, die möglicherweise verpasst wurde.

Habe einen Probeabo bei KissnoFrog gehabt, für 14 Tagen, habe innerhalb diese 14 Tagen gekündigt. Die sagen, ich hätte 7 Tagen vor Ablauf mein Abo kündigen müssen. Darüber hatten sie mir aber nicht informiert. Ich bin auch in Konkurs, so kann mir das auch nicht leisten.

Trotz allen wollen die mir jetzt einen Primium Abo anhängen. Das will ich nicht. War gar nicht zufrieden.

Eingrenzung vom Fragesteller
18. September 2018 | 12:46

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aus den Vertragsbedingungen auf der Website ergibt sich leider auf den ersten Blick nichts. Sie werden aber bestimmt im oder beim Anmeldevorgang eine EMail mit den Vertragsbedingungen erhalten haben. Prüfen Sie hier bitte unbedingt, was dort als Kündigungsfrist benannt ist. Sollte keine ausreichende Belehrung erfolgt sein oder so versteckt, dass man diese nicht sehen konnte (z.B. Sternchen ganz klein am Ende), so wäre ggf. eine Kündigung noch wirksam möglich.

Tragen Sie einfach in der Nachfrage näher vor, wenn Sie das geprüft haben - leider ist eine Beratung über Email außerhalb des Portals nicht möglich, da die Leser ja hier mitlesen möchten - siehe auch AGBs dieses Portals.

Es kann sein, dass tatsächlich eine Kündigungsfrist benannt wurde, die ggf. verpasst wurde.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 12. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER