Gemeinsamer Kauf (Freund) eines Grundstückes zur späteren Bebauung mit EFerienH

13. Juni 2018 22:05 |
Preis: 65€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Besitz GbR

Hallo,
mein langjähriger Freund und seine Frau (50%) und ich (alleine auch 50% Anteil) wollen ein Grundstück kaufen und dieses später bebauen. Wir sind seit 20 Jahren Freunde und ich denke, dass nichts zwischen und kommen kann allerdings wollen wir beide für bestimmte Fragestellungen vorsorgen. Geplant ist der Kauf des Grundstückes (inkl. Finanzierung) in gesamtschuldnerischer Haftung. Was wir regeln wollen ist, was passiert wenn unvorhergesehene Konstellationen eintreten - und vor allem wie regeln wir das vertraglich? Folgende Punkte sind uns dabei wichtig:
1. Wir treffen Entscheidungen die das Vermögen betreffen gemeinsam - sollte man sich nicht einigen können soll eine neutrale Instanz beauftragt werden
2. Sollte aus welchen Gründen auch immer der andere Teil aussteigen wollen, so ist der Verkauf zu Kauf/Herstellungskosten der anderen Partei vorrangig anzubieten (keine Gewinne einpreisen) - sollte hier kein Interesse bestehen kann erst danach versucht werden den Anteil am Markt frei zu verkaufen (wenngleich schwierig)
3. Die Verwaltung soll durch eine Partei erfolgen - Entscheidungen mit einem Investitionsbedarf größer >500€ sind gemeinsam zu treffen.
4. Bei Tod fallen die Anteile den Ehepartnern zu.

Etwaige Dinge, die vergessen habe aber unbedingt mit berücksichtigen sollte bitte ich zu ergänzen sowie (wie gesagt) aufzugeben, in welchem Format das zu erfolgen hat (formlos, schriftlich oder notariell beurkundet).
Danke und Gruß
Mathias

13. Juni 2018 | 23:39

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn ich Sie richtig verstanden haben, wollen Sie ein grundstück erwerben mit drei Eigentümern, wobei die einen Anteil von 50 % halten und Ihr Freund und dessen Frau zusammen 50 %.

1. Aufgrund der Aufteilung wäre eine Mehrheitsentscheidung denkbar, wobei aber gegen Sie keine Mehrheit zustande kommt. Als neutrale Stelle könnte ein Mediator fungieren. D.h. durch eine Vereinbarung, wäre ein Mediator hinzuziehen, wass allerdings mit Kosten verbunden ist.

2. Ein wechselseitiges Vorkaufsrecht kann in einer Vereinbarung oder in einem Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Allerdings verhindert ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht den tatsächlichen Verkauf eines Miteigentumsanteils nicht. Die sicherste Variante wäre eine dingliche Absicherung eines Vorkaufsrechtes im Grundbuch.

3. Nach § 710 BGB kann im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages die Geschäftsführung auf einen Gesellschafter übertragen werden. Die Regelung einer Begrenzung der Entscheidungsbefugnis kann in einem Geschäftsführervertrag oder in einem Gesellschaftsvertrag erfolgen.

4. Ein Fortsetzungsklausel kann testamentarisch oder in einem Gesellschaftsvertrag erfolgen. Wichtig ist, dass die Regelungen abgestimmt sind. Wird beispielsweise ein Dritter testamentarisch bedacht, muss geregelt sein, dass ein Erbe auch ausgezahlt werden kann, wenn der Erbe nicht der Ehefatte und dessen Kinder sind.

Für Ihr Vorhaben eigenet sich sowohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes nach §§ 705 ff BGB sowie eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff BGB , die Sie mit dem Erwerb ohne eine Regelung bilden würden.

Aufgrund der Vorgaben wäre aufgrund der Flexibilität einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes vorzugswürdig, die dann auch als Käuferin auftritt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER