Untermieter

29. Mai 2018 16:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ende letzten Jahres schloß ich einen Mietvertrag (ab 01.12.2018) bei meinem neuen Vermieter ab. Meine damalige Freundin war bei der Unterzeichnung dabei. Jedoch läuft der Mietvertrag auf mich alleine (eine Unterschrift). Der Vermieter gab meine damalige Freundin beim Amt als Mieterin an. Ein Untermietvertrag besteht nicht. Die damalige Freundin gab mir mündlich an nur übergangsweise für maximal 2-3 Monate in der Wohnung zu bleiben. Stellte jedoch eigene Möbel in einem Zimmer auf. Nun gibt sie an, nicht mehr aus der Wohnung ziehen zu wollen. Welche Möglichkeiten gibt es ihr rechtskräftig zu kündigen, wenn sie angibt keine geeignete Wohnung zu finden?
Eine E-Mail habe ich formuliert und abgeschickt:
16.05.2018:
"Hallo (...),
wie bereits am Telefon am Montag gesagt (...). Du hast zur kompletten Räumung noch bis Ende des Monats Zeit. Am 30. möchte ich alle Schlüssel haben (...)"
"bitte organisiere deinen Auszug am besten noch diese Woche."
Gibt es eine Formulierung, die ich per E-Mail oder per Post schreiben muss, damit die Kündigung (trotz schwer zu findender Wohnungen) rechtsgültig ist?

Grüße & Danke für die Antwort


29. Mai 2018 | 17:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Mieter der Wohnung sind, wie Sie schreiben, ausschließlich Sie. Das ergibt sich aus dem Mietvertrag. Gleichzeitig bedeutet das, dass Ihre ehemalige Freundin nicht Mitmieterin der Wohnung ist und damit auch kein Besitzrecht an der Wohnung hat. An dem Mietverhältnis ist Ihre ehemalige Freundin also nicht beteiligt.

Die Tatsache, dass der Vermieter Ihre ehemalige Freundin beim Einwohnermeldeamt als Mieterin angegeben hat, ändert an der vertraglichen Situation, nämlich dass Sie alleiniger Mieter sind, nichts.


2.

Sie haben an die Freundin auch nicht untervermietet, vielmehr ist die Freundin zu Ihnen in die Wohnung gezogen, so wie das vielfach üblich ist. Man kann also nicht von einem Untermietverhältnis sprechen.

Damit handelt es sich hier ausschließlich um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Freundin. Die Beziehung hat offensichtlich ihr Ende gefunden, so dass die Freundin kein Recht mehr hat, in der Wohnung zu verbleiben.

Sie können also, so wie Sie das schon formuliert haben, Ihre Freundin auffordern, die Wohnung bis zu einem bestimmten Datum, beispielsweise zum 30.05.2018, die Wohnung zu verlassen.

Kommt Ihre Freundin dieser Aufforderung nicht nach, müssten Sie gegen die Freundin Klage auf Räumung der Wohnung erheben.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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