Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Ich gehe zunächst davon aus, dass Ihre Untermieterin die Waschmaschine mitbenutzen durfte.
Ob Sie nunmehr einen Schadensersatzanspruch gegenüber Ihrer Untermieterin haben, hängt dann davon ab, ob die Waschmaschiene durch schuldhaftes Verhalten (fehlerhafte Bedienung)Ihrer Untermieterin beschädigt worden ist.
Da Ihre Untermieterin behauptet hatte, die Waschmaschiene ordnungsgemäß benutzt zu haben, und Sie dies laut Sachverhalt nicht bezweifelt haben, gehe ich davon aus, dass ein Bedienungsfehler hier nicht vorliegt.
Sollte dies zutreffend sein, hätten Sie grundsätzlich leider auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Sollte jedoch ein Bedienungsfehler vorliegen, welcher durch sms von Ihrer Untermieterin bestätigt wird, so hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des verursachten Schadens.
Die sms kann grundsätzlich auch als Beweis dienen, wenn sie denn entsprechenden Wortlaut hat.
Wie hoch der Schaden letztendlich anzusetzten ist, vermag ich hier leider nichtabschließend zu beurteilen.
In Ansatz gebracht werden müsste hier der Zeitwert der alten Waschmaschiene (Wert im Zeitpunkt vor der Beschädigung).
Anspruch auf hälftige Bezahlung einer neuen Waschmaschiene haben Sie jedoch leider nicht, es sei denn, Sie einigen sich mit Ihrer Untermieterin hierauf.
Sollte Ihre Untermieterin (bei Vorliegen eines Bedienungsfehlers)den Zeitwert der Waschmaschiene zu ersetzten haben, so können Sie diesen gegebenfalls mit der Kaution verrechnen, wenn der Schaden nicht beglichen wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick verschafffen konnte!
Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwaltkann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
Nino Jakovac
Rechtsanwalt