Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist ohne die Verkaufsverhandlungen und ohne die Ihnen beim Kauf vorliegenden Unterlagen zu kennen, schwer zu beantworten. Sofern es sich z.B. um ein 50.000 Euro Turnierpferd handelt, was auch nach Kenntnis des Verkäufers zu turnieren eingesetzt wird und Sie ausdrücklich gefragt haben, ob das Pfernd mangelfrei ist, dann könnten Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und der Vertrag wäre von Anfang an nichtig. In diesem Fall würden Sie auch den Kaufpreis zurückerhalten.
Ist das Pferd allerdings günstig und Ihnen lagen alle Bilder, auf denen die Fehlstellung zu sehen ist vor und Sie haben nicht ausdrücklich nach einer einwandfreien Stellung gefragt, haben Sie keine Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten und den Kaufpreis zurückzuverlangen.
Es kommt auch darauf an, ob trotz der Fehlstellung das Pferd für die von Ihnen angedachten Zwecke genutzt werden kann. Ist dies der Fall und die Fehlstellung ist nicht gravierend, stellt dies keinen Mangel dar und Sie sind an den Kaufvertrag gebunden.
Wenn die Fehlstellung (zehenweit) nur geringgradig ist und es sich um ein junges Tier handelt, kann diese auch noch mit einem guten Hufschmied eventuell behoben werden.
Folglich können Sie nur den Vertrag anfechten und zur Rückgewähr des Kaufpreises kommen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat und er wusste, dass das Pferd für Ihre Zwecke nicht mehr zu gebrauchen und die Fehlstellung nicht unerheblich ist.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fehlstellung festgestellt
21. Mai 2018 04:04 |
Preis:
40€
Historischer Preis
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Beantwortet von
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Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Hallo,
Gestern habe ich ein Pferd angekauft (Hälfte des ausgemachten Kaufpreises) und es soll mir im Oktober geliefert werden. Jetzt musste ich jedoch auf Bildern feststellen, dass er eine Fehlstellung (Zehenweit) ist. Kann ich vom Kauf zurück treten?
In dem Kaufvertrag steht:
Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung und Haftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Mängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Verkäufers beruhen.
Habe ich jetzt gute Chancen den Kauf rückgängig zu machen??
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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