Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Notar hat zwar Recht, da zum einen das Doppelbesteuerungsabkommen vom 17.05.1977 für die Grunderwerbsteuer nicht gilt und zum anderen eine Gesetzesänderung in 2015 des § 21 Grunderwerbsteuergesetzes zur Folge hat, dass Notare zur Anzeige auch der steuerlichen Identifikationsnummern verpflichtet sind, aber:
Ihnen wurde 2010 eine steuerliche Identifikationsnummer gem. § 139b
Abgabenordnung zugeteilt und nach Hannover geschickt. Dies konnte ich gerade in einem Telefonat mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn herausfinden.
Sie müssten nunmehr lediglich per Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder per Fax an +49 (0)228 / 406 32 00 einen Antrag auf erneute Mitteilung der Steuer-ID senden und dabei zum Nachweis Ihrer aktuellen Adresse in Kenia eine aktuelle Meldebestätigung (eine Rechnung genügt) sowie Ihren Reisepass beifügen.
Das Bundeszentralamt für Steuern braucht dann ca. vier Wochen (je nachdem wie schnell die Post in Kenia ist), und Sie werden Ihre Steuer-ID erhalten. Eine Mitteilung per Telefon oder Mail ist nicht möglich.
Wenn ich Ihnen auch beim geplanten Immobilienkauf helfen kann, so geben Sie mir jederzeit gerne unkompliziert Bescheid. So prüfe ich derzeit zum günstigen Festpreis von 149 EUR notarielle Entwürfe aller Art.
Ich freue mich, dass Ihr Fall so überraschend einfach gelöst werden konnte und verbleibe
mit den besten Grüßen
Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt
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