Mietkündigung meines Untermieters

16. Mai 2018 10:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:15

Ich habe zum Jahresanfang einen Mitbewohner in meine Wohnung ziehen lassen. Und einen Untermietvertrag mit einer Befristung aufgesetzt, welche ich jedoch nicht begründet habe.

Mein Mitbewohner und ich kommen leider überhaupt nicht miteinander aus. Ich wohne selber in der Wohnung. Zudem habe ich alle Gegenstände des gemeinsamen Lebens gestellt (Küche, Waschmaschine, Geschirr etc), welche nicht sachgemäß gebraucht werden und zum Teil in dem Vermieteten Zimmer lagern und für mich so unbrauchbar sind. Auf mehrfaches ansprechen hat sich nun das Klima so stark verschlechtert, dass ich mich nicht willkommen und nicht zuhause fühle.

Der Balkon ist bis zum Knie vollgemüllt und an die gemeinsamen Absprachen der Ordnung wird sich nicht gehalten.
Nun wurde mir mündlich mitgeteilt, dass er sich eventuell zum Monatsende oder nächsten Monat eine neue Wohnung suchen möchte. Daraufhin habe ich entschieden ihm zu kündigen.

Wie soll ich in diesem Fall vorgehen. Welche Frist ist einzuhalten?


Mit freundlichen Grüßen
Eileen

16. Mai 2018 | 11:23

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

In einer Immobilie die beliers vermietet wird und die sie selber mit bewohnen, gelten Kündigungsfristen von 2 Wochen.

Die Kündigung muss zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte ausgesprochen werden. Das heißt selbst eine heute ausgesprochene Kündigung wurde erst Mitte Juni Zum Auszug führen.

Da der Untermieter bereits angedeutet hat die Wohnung verlassen zu wollen, würde ich Ihnen raten die Kündigung gegenüber dem Untermieter so darzustellen dass es sich lediglich um die Formalisierung auch seiner Vorstellung handelt.

Ich hoffe Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 16. Mai 2018 | 11:41

Sehr geehrter Herr Krueckemeyer,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Gilt dies auch in dem Fall das im Untermietvertrag eine Befristung stehen habe zum Jahresende, welche jedoch nicht begründet wurde? Oder ist diese dann ohne die Begründung unwirksam und ich kann innerhalb von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Mai 2018 | 12:15

Sehr geehrter Fragesteller,

Wenn bei der Befristung kein Grund angegeben wurde, so ist die Befristung unwirksam. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, im vorliegenden Fall zwei Wochen.

Sollten weitere Rückfragen bestehen können Sie mich gerne per E-Mail kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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