Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Ihr ehemaliger Arbeitgeber befindet sich mit der Lohnzahlung in Verzug, da diese nach Ihren Angaben am 25.09.2007 fällig war. Sie können nun das Unternehmen zur Zahlung auffordern und eine kurze Frist setzen, bis wann das Gehalt bei Ihnen eingegangen sein muss. Möglich ist aber auch, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der das ausstehende Gehalt einklagt. Aufgrund des Verzuges hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber dann die Kosten für einen Rechtsanwalt zu tragen, für die Sie aber in der Regel in Vorleistung gehen müssen.
Meine Empfehlung ist, dass Sie das Unternehmen mit einer kurzen Frist (5 Werktage) zur Zahlung des ausstehenden Gehalts und Übersendung der Gehaltsabrechung für den Monat Juli auffordern und androhen, dass bei Verstreichen der Frist Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Wird auch innerhalb dieser Frist nicht gezahlt, sollten Sie einen Kollegen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Weiterhin sollten Sie die Anschuldigung und die fristlose Kündigung als unbegründet zurückweisen. Hier wäre es für eine spätere Auseinandersetzung hilfreich, wenn Ihnen der Marktleiter schriftlich bestätigt, dass
- Sie ihre Arbeit ordentlich verrichtet haben und es keine Beanstandungen gegeben hat,
- Ihr ehemaliger Arbeitgeber die erbrachte Arbeitsleistung abgerechnet hat und auch von der Supermarktkette beglichen wurden.
Zudem kann es nichts schaden, wenn Sie die gesamten Vorkommnisse in einem eigens angefertigten Protokoll stichpunktartig festhalten.
Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Bei Unklarheiten oder Nachfragen nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Antwort
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