Forderung Postbank verjährt?

5. März 2018 09:35 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir hatten am 2.4.2013 ein Konto bei der Postbank gekündigt, den Stand des Kontos wusste ich nicht mehr.
Leider erhielten wir kein Schreiben der Postbank mit Bestätigung der Kündigung nur telefonisch.
WIr sind 2012 umgezogen und hatten die Anschrift der Postbank mitgeteilt. Die Mahnung mit Zahlungsangaben ging aber noch an die alte Adresse am 3.1.2013 und wir hatten diese somit nie erhalten
Am 5.12.2017 erhielten wir ein Schreiben von Rechtsanwalt Heyl zur Bezahlung von Euro 956,44
Jetz wieder am 27.2.2018 zur Erinnerung.
Meines Erachtens ist diese Forderung gem. §199 BGB verjährt ist dies richtig

5. März 2018 | 09:55

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern die Forderung nicht tituliert ist, etwa durch Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid ist eine im Jahr 2013 entstandene Forderung mit Ende des Jahres 2016 verjährt.

Gerne können Sie mir die Schreiben einmal zukommen lassen, damit ich die Verjährung kurz prüfen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Ergänzung vom Anwalt 5. März 2018 | 11:43

Sehr geehrte Fragestellerin, sofern es sich bei der vom Kollegen geltend gemachten Forderung um Verzugsforderungen aus einemDarlehen gehandelt hat, so ist die Forderung möglicherweise wegen Hemmung nicht verjährt.
Bitte lesen Sie hierzu § 497 Abs. 3 S. 3 BGB :
"Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an. "

Mit freundlichen Grüßen

Türk
Rechtsanwältin

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