Ich wurde nach einem Ski-Unfall(in Deutschland) mit einem Motorschlitten(DRK-Verband) von der Piste zu einem Rettungswagen(zum Rettungsdienst Übergabepunkt) gefahren. Mit dem Rettungswagen erfolgte der weitere Krankentransport zum Krankenhaus. Die Kosten für den Motorschlitteneinsatz wurden mir in Rechnung gestellt. Ich habe die Übernahme der Kosten bei meiner Krankenkasse(bin gesetzlich Pflichtversichert) beantragt. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass die Pistenrettung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Ich wiederum habe einen Widerspruch erhoben. Der Widerspruch wurde auch abgewiesen, mit der Begründung, dass bei der Beurteilung der Kostenübernahme zwischen Bergungs- und Rettungskosten unterschieden wird. Und die Bergungskosten(Transport von der Piste zum Übergabepunkt) können grundsätzlich nicht übernommen werden. Die Krankentransportkosten wurden daher erst ab der Straße(ab Rettungsdienst Übergabepunkt) übernommen. Mir bleibt nur den Weg zum Sozialgericht...Wie sehen meine Chancen aus? Nehmen wir an, ich gewinne. Muss ich die Rechnung von DRK-Verband selbst bezahlen und dann von der Krankenkasse das Geld anfordern?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Krankenkasse
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Die Krankenkasse hat schon den zentralen Punkt angesprochen; waren Sie so schwer verletzt, dass unter Berücksichtigung aller Umstände schon die Erstbehandlung dringend auf der Piste erforderlich war und der Transport zwischen Piste (Unfallort) und Übernahmeort durch den Rettungswagen nicht ohne notärztliche Begleitung vertretbar gewesen wäre, handelt es sich bereits um "Rettung", für die die KK aufzukommen hat.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, liegt eine bloße "Bergung" vor, für die die KK nicht eintrittspflichtig ist.
Entsprechend sind auch die Chancen vor dem Sozialgericht zu bewerten.
Sie müssen die Kosten auf jeden Fall erst einmal bezahlen und haben dann einen Erstattungsanspruch gegen die KK incl. Zinsen und etwaigen Finanzierungskosten.