Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie auf das Konto gezahlt haben, das Ihnen vom Verkäufer genannt worden ist, sind Sie Ihrer Zahlungspflicht nachgekommen. Sollte auf dem Briefpapier - für Sie nicht erkennbar - versehentlich eine falsche IBAN angegeben sein, fällt dies in den Verantwortungsbereich des Verkäufers.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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Kaufrecht
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Ich habe ein Kfz gekauft und eine Anzahlung per Überweisung getätigt. Die auf dem Briebogen des Rechnungssteller angegebene IBAN existiert, gehört aber nicht zum Rechnungssteller. Die Überweisung kann leider nicht mehr storniert werden - wer haftet?
Bin ich meiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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12. Februar 2018 | 08:57
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FRAGESTELLER 12. Februar 2018
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