Riesterrente und Kindesunterhalt

18. September 2007 18:58 |
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Familienrecht


Beantwortet von


08:34

Guten Abend,

ich habe eine Frage in Bezug auf das Unterhaltsgeld und Riesterrente.
Mein Partner hat 3 Söhne, einer davon ist volljährig, einer 16 und der jüngste 13. Nachdem der Grosse nun erwachsen ist hat sich das Jugendamt nun direkt wieder gemeldet.
Meine eigentliche Frage ist aber: Kann eine jetzt abgeschossene Riesterrente noch auf den Unterhalt angerechnet werden?
Ist es normal das einem Vater nur noch 39 Euro zum leben bleiben?
Danke für die Antwort.
Sina

18. September 2007 | 19:15

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Beträge für die Altersvorsorge können vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Insoweit werden angemessene Beträge zu berücksichtigen sein. Dieses wird auch dann gelten, wenn die Riesterente erst jetzt abgeschlossen worden ist. Dem Unterhaltsschuldner wird ein angmessene Altersvorsorge zugebilligt.

Dass dem Vater nur 39,00 EUR zum Leben bleiben, muss natürlich genau überprüft werden. Insoweit sollte durch einen Kollegen vor Ort eine genaue Unterhaltsberechnung durchgeführt werden.

Dabei sollten Sie bedenken, dass der Vater von seinem Selbstbehalt ( jetzt 900,00 EUR ) seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Nach Abzug des Unterhalts müssen diese 900,00 EUR verbleiben. Insoweit bedarf Ihre Angabe der 39,00 EUR einer näheren Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2007 | 21:23

Danke für Ihre schnelle Antwort, wir waren schon bei einem Rechtsanwalt vor Ort, dieser sagte uns das mein Partner seinen Kindern gegenüber in der Pflicht steht, egal wie.
Ich habe aber noch eine Frage. Kann mein Partner seiner Ex-Frau und den Kindern eine Einmalzahlung in Höhe des Unterhaltes bis zu deren Vollendung des 18. Lebensjahr anbieten. Sprich ca. 30,000 Euro und dann einen Aufhebungsvertrag via Anwalt/Notar machen lassen oder ist dies rechtlich nicht möglich? Ziel ist, das mein Partner seine Pflicht erfüllt und ab dem Tag der Zahlung in Höhe von 30,000 Euro nichts mehr mit Ämtern und seiner Ex zu tun hat.
Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. September 2007 | 08:34

Sehr geehrte Ratsuchende,


sicherlich steht Ihr Partner in der Pflicht gegenüber seinen Kindern - allerdings muss ihm der Selbstbehalt verbleiben und dann ggfs. eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.


Der andere Teile stellt keine Nachfrage dar, so dass ich nutzungskonform drauf leider nicht eingehen darf - hier solltzen Sie eine neue Frage stellen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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