(potentielles) Arbeitszeugnis als Word-Dokument versendet: Urkundenfälschung?

25. Januar 2018 13:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


19:03

Mein Chef will mich wegen Urkundenfälschung anzeigen, weil er meint, dass ich diese begangen habe und hat mir deshalb eine drohende Mail geschickt:

"Sehr geehrter Herr XXXXX,



wir haben ein Zeugnis gefunden (siehe Anhang), welches auf Ihren Namen ausgestellt und abgespeichert ist. Dies haben weder ich autorisiert, noch bei Ihnen , bei Frau XXXXX oder Frau XXXXXX veranlasst.

Wie Sie auf den angehängten Screenshoot sehen, haben Sie sich dieses Zeugnis über Ihren PC auf Ihrem Arbeitsplatz selbst ausgestellt, am XX.XX.XXXX um XX.XX Uhr. Zu diesem Zeitpunkt waren mein Sohn und ich zu Tisch und das Büro war von keinem anderen mehr besetzt.

Nach Rückfrage bei meinem Rechtsanwalt erfüllt diese Handlung den Tatbestand einer Urkundenfälschung. Es gibt nur eine Möglichkeit und einen Weg, dass ich von einer Anzeige absehe, dies bzgl. erwarte ich bis spätestens Freitagabend XX Uhr einen Rückruf von Ihnen auf meine Handynr. XXXX XXXXXXX.

Da ich am Donnerstag und Freitag mit dem Zug unterwegs bin, ist es möglich, dass Sie mich nicht sofort erreichen. Ich werde mich aber sofort, wenn ich wieder Empfang habe, bei Ihnen melden.

Des weiteren bitte ich Sie umgehend den Büroschlüssel an uns zu schicken! Falls Sie sich bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht gemeldet haben, werde ich Sie wegen Urkundenfälschung anzeigen.



Mit freundlichen Grüßen"


Ich habe lediglich mir selbst als Entwurf ein für mich personalisiertes Arbeitszeugnis als Word-Dokument an meine private E-Mailadresse gesandt, das schon mal eine Grundlage für ein finales Arbeitszeugnis sein sollte. Es ist weder unterschrieben noch wurde es von mir mit Firmenbriefkopf o. Ä. ausgedruckt.
Mein Chef hat es aber ausgedruckt und mir als "Beweis" in der Mail mitgeschickt.



Derzeit bin ich noch dort angestellt, ich befürchte aber eine Kündigung, und auch aus Angst davor, nach der Kündigung von meinem Chef kein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen (obwohl ich weiß, dass ich einen Rechtsanspruch darauf habe), habe ich mir wenigstens mal diesen Entwurf per Mail von der Arbeit aus geschickt.

Meine Fragen:

1. Wie soll ich auf die Mail von meinem Chef reagieren? Antworten oder ignorieren? Wenn ja, wie antworte ich am geschicktesten?

2. Handelt es sich hier wirklich um Urkundenfälschung oder ist das nur eine Einschüchterungstaktik meines Chefs?

3. Muss ich auf die "Deadline" (Freitag XX Uhr, wie es in der Mail steht) reagieren?

4. Ist es überhaupt zulässig, dass mein Chef meine Mails an meinem Arbeitsplatz durchstöbert, ohne dass ich anwesend bin, und das dann als "Beweis" gegen mich für eine Anzeige nimmt? (Stichwort: Datenschutz)

5. Sollte ich eine Gegenklage einreichen wegen falscher Verdächtigung, Einschüchterung, oder etwas in der Richtung? (Bitte gerne korrigieren, wenn keines davon zutrifft - bin ja nur Laie)

6. Habe ich arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten (Kündigung, etc.)? Wie sollte ich darauf reagieren, wenn eine Kündigung aus diesem Grund kommt, die nicht rechtens wäre?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

25. Januar 2018 | 14:37

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie können privat soviel Zeugnisentwürfe schreiben, wie Sie wollen. Darin ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten zu erkennen. Auch arbeitsrechtlich ist das nicht zu beanstanden, denn solche Entwürfe dienen dann später häufig sogar als Grundlage für die tatsächlichen Zeugnisse.

Arbeitsrechtlich könnte allenfalls fraglich sein, ob Sie so etwas in der Arbeitszeit auf dem Firmenrechnen machen dürfen, da es ggfs. eine unzulässige Privatnutzung während der Arbeitszeit darstellen könnte. Aber auch das würde dann nicht zur Kündigung, sondern allenfalls zur Abmahnung reichen.


Gleichwohl sollten Sie den Vorgesetzten natürlich entsprechend den Vorgaben kontaktieren und ihm mitteilen, dass Sie kein Fehlverhalten erkennen können. Dabei sollten Sie es belassen und abwarten.


Sofern es ein Firmencomputer gesehen ist, wird man Kontrollrechte zubilligen können, so dass Sie von "Gegenmaßnahmen" (die außer einer Verstärkung gegenseitiger Emotionen sowieso wenig bringen würden) absehen sollten.


Sofern tatsächlich eine -zwingend notwendig ist die Schriftform - Kündigung Ihnen zugeht, müssten Sie binnen drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (sofern mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden und Sie länger als sechs Monate dort arbeiten), da eine Kündigung sonst wirksam wäre.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.


Rückfrage vom Fragesteller 25. Januar 2018 | 18:45

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine kurze Rückfrage habe ich aber noch:
Warum wäre eine Kündigung wirksam, wenn ich nicht länger als 6 Monate dort beschäftigt bin (tatsächlich werden es in diesen Tagen 6 Monate, da ich seit 31.07.17 dort angestellt bin, meine Probezeit waren aber laut Arbeitsvertrag nur 3 Monate oder hat das damit nichts zu tun?)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Januar 2018 | 19:03

Sehr geehrter Ratsuchender,


das KSchG hat für seine Anwendung die beiden von mir genannten Voraussetzungen (Mindestanzahl der Mitarbeiter + mehr als sechs Monate Beschäftigungsdauer) - mit einer vertraglichen Probezeit hat das nichts zu tun.

Außerhalb des KSchG ist eine Kündigung nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig wäre und/oder gegen Treu und Glauben verstößt; der besondere Schutz des KSchG greift dann nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER