Kfz Haftpflicht zahlt Schaden, obwohl keine Schuld

22. Januar 2018 20:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Zusammenfassung

Kann die Versicherung ohne weitere Informationen von mir einen Haftschaden regulieren?

Ihr Haftpflichtversicherer hat nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung eine Regulierungsbefugnis. Dies bedeutet, dass die Versicherung selbst gegen Ihren Willen einen Schaden regulieren darf. Es darf lediglich nicht willkürlich erfolgen, somit darf nicht ohne jegliche Anhaltspunkte „auf gut Glück" reguliert werden. Allerdings muss die Versicherung vor der Regulierung keinen weiteren Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wenn bereits Informationen vorliegen.

Vor ca einem halben Jahr ist kam mir auf enger Straße im Wohngebiet ein Lieferwagen entgegen. Ich hielt an, um nicht in ihn hineinzufahren. Er "traute" sich allerdings vorbei und fuhr in mich hinein. Schuld klar auf seiner Seite - er leugnet allerdings. Keine Zeugen.

Ich habe meine (Vollkasko+Haftpflicht) Versicherung angerufen, dies geschildert und gefragt was zu tun sei. Die Versicherung sagte, es müsste eine Haftpflicht- und eine Kaskoschadensmeldung erstellt werden, was dann getan wurde. Ich solle in einer deren Vertragswerkstätten einen Kostenvoranschlag machen. Das habe ich gemacht, da der Schaden optisch äußerst minimal war, habe ich es nicht reparieren lassen, um nicht in der Schadensfreiheits-Klasse zu steigen.

Da der Schaden zu minimal war und da es keine Zeugen gab, war mir der Aufwand zu groß weiter gegen den Unfallgegner vorzugehen. Ich ließ die Sache auf sich beruhen.

Offensichtlich hat der Unfallgegner zwischenzeitlich einen Rechtsbeistand eingeholt und eine Erstattung seines Schadens durch meine Haftpflicht erhalten. Hierüber erhielt ich keinerlei Information. Erst jetzt, nachdem ich die Versicherung zum Jahreswechsel gewechselt habe und diese neue Versicherung mir mitteilte, meine SF-Klasse sei eigentlich 1/2 und nicht 6, bin ich darauf aufmerksam geworden.

- Kann mein Versicher einfach so, unbeschadet dessen, dass hier "Aussagen gegen Aussage" steht, einfach so einen Haftpflichtschaden regulieren? Und das ohne jegliche Information an mich?
- Was kann ich tun, um meine alte SF-Klasse wieder zu erhalten?
- Die Meldung eines Haftpflichtschadens war ganz offensichtlich nicht notwendig - wurde ich hier für dumm verkauft und was kann ich da machen?

Danke & Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Haftpflichtversicherer hat nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung eine Regulierungsbefugnis. Dies bedeutet, dass die Versicherung selbst gegen Ihren Willen einen Schaden regulieren darf.

Die Grenze bildet hier nur das Willkürverbot. Der Versicherer hat einen Ermessensspielraum für die Schadensregulierung und darf nur nicht willkürlich regulieren. Willkür liegt vor, wenn der Versicherer ohne jegliche Anhaltspunkte „ auf gut Glück" reguliert. Wenn er dies macht, müssen Sie die Höherstufung nicht hinnehmen. Hier war die Versicherung aber durch Sie über den Unfall informiert. Weiteren Kontakt vor der Regulierung muss die Versicherung leider nicht mit Ihnen haben.

Wenn Sie Ihren Schaden voll gegenüber dem Unfallverursacher reguliert bekommen und dies Ihrem Versicherer nachweisen, würde Ihr Versicherer auch die Höherstufung rückgängig machen.

Wenn Sie allerdings für den Unfallhergang keine Zeugen haben und der Unfallgegener die Verursachung bestreitet, ist es unwahrscheinlich, dass Sie Ihren Schaden vollständig über die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert bekommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 30. Januar 2018 | 11:16

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Rückfragen:

Heißt das konkret, durch meinen Anruf bei meiner Versicherung, nur um mal nachzufragen was zu tun ist, bin ich der gelackmeierte? Hat die Versicherung ohne meine Zustimmung überhaupt einen Haftpflichtfall eröffnen dürfen?

Wäre es bei künftigen Unfällen ratsam, generell und pauschal jegliche Schuld zu leugnen und der eigenen Versicherung keinerlei Informationen zukommen zu lassen?

Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Januar 2018 | 12:29

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, leider darf die Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Haftpflichtfall eröffnen.

Nein, das ist nicht ratsam. Wenn Sie einen Versicherungsfall nicht frühzeitig melden, wäre das eine Obliegenheitsverletzung und dies kann zu Rückgriffsansprüchen Ihnen gegenüber führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

FRAGESTELLER 11. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER