Fristlose Kündigung Gewerbemietvertrag möglich?

12. Januar 2018 15:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es wurde ein Mietvertrag über einen Büroraum in einer Bürogemeinschaft geschlossen. Dort sind auch der Vermieter und andere Unternehmen ansässig.

Als Mieter wurden für den Vermieter auch Bürodienstleistungen in dessen Räumlichkeiten gegen Rechnungsstellung ausgeführt.

Nun wirft der Vermieter vor, dass im Rahmen dieser Tätigkeit der PC manipuliert worden ist und Dokumente versteckt bzw. unterschlagen worden sind. Dies entspricht jedoch definitiv nicht der Tatsache.

Meinerseits besteht aufgrund möglicher weitere Konflikt durch den täglichen Kontakt kein Interesse das Mietverhältnis langfristig fortzusetzen.

Daher ergibt sich für mich die Frage ob diese (verleumderischen) Vorwürfe eine außerordentliche fristlose Kündigung und ggf. weitere Rechtsmittel rechtfertigen.

12. Januar 2018 | 16:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Beleidungen und üble Nachreden sind im Rahmen der Einzelfallprüfung solch gravierende Gesamtumstände, die bei einer gewissen Schwere die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar machen (LG Potsdam, Urt.v. 17.08.2011, Az.: 4 S 193/10 ), also auch zur fristlosen Kündigung berechtigen.


Davon wird man nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ausgehen können (wobei aber immer die Beweisbarkeit der Äußerung möglich sein muss), wenn auch noch geschäftsschädigende Momente hinzutreten, was hier der Fall sein könnte.


Zudem hätten Sie einen Unterlassungsanspruch; sollte die Äußerung auch Dritten gegenüber gemacht worden sein, würde ggfs. ein Widerrufsanspruch gegenüber den Dritten bestehen.


Zudem können Schadenersatzansprüche bestehen, wobei aber ein Schaden dann konkret dargelegt und bewiesen werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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