Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Einbenennung nach § 1618 BGB
setzt voraus, dass dem Elternteil, der neu heiratet, die elterliche Sorge für das dann einzubenennende Kind (allein oder zusammen mit dem anderen Elternteil) zusteht. Daraus ist ersichtlich, dass die Einbenennung nur bei minderjährigen Kindern zulässig ist.
Die einzige Möglichkeit, die das Gesetz für die von Ihnen gewünschte Namensänderung zulässt, ist die Adoption durch den Ehemann Ihrer Mutter. Auch bei der Adoption Volljähriger gilt § 1757 BGB
(über die Verweisung in § 1767 BGB
II), so dass Sie nach erfolgter Adoption den Geburtsnamen des Annehmenden erhalten würden.
Ob die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, müsste ggf. gesondert geklärt werden, wenn dies für Sie und Ihren Stiefvater eine denkbare Option wäre.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Sie angenehmere Auskunft erteilen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Einbenennung im Erwachsenenalter
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Familienrecht
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Zusammenfassung
Kann ich als Erwachsener den Familiennamen meiner Mutter und meiner Halbschwester annehmen, nachdem meine Mutter neu geheiratet hat?
Kann ich als Erwachsener den Familiennamen meiner Mutter und meiner Halbschwester annehmen, nachdem meine Mutter neu geheiratet hat?
Die Einbenennung ist nur bei minderjährigen Kindern zulässig. Als Erwachsener könnten Sie den gewünschten Namen nur durch eine Adoption durch den Ehemann Ihrer Mutter annehmen. Ob die Voraussetzungen für eine Adoption gegeben sind, müsste separat geklärt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine Einbenennung auch im Erwachsenenalter noch möglich? Mein leiblicher Vater ist längst verstorben und meine Mutter neu verheiratet. Gerne möchte ich den Familiennamen meiner Mutter und meiner Halbschwester (gemeinsame Mutter) annehmen. Ist das möglich und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Vielen Dank
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