Sehr geehrte Fragesteller,
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte wie folgt darauf eingehen:
Zunächst kommt es darauf an, ob Ihr Kind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In der von Ihnen genannten Konstellation gehe ich zunächst davon aus. Für deutsche Staatsangehörige besteht für die Ein- und Ausreise in die russische Föderation eine Visumspflicht. Weiterhin wird ein sechs Monate über die Reise hinaus gültigen Reisepass verlangt, für Kinder unter 16 Jahren einen Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Insofern ist der unterschiedliche Name nicht das Problem, da für Ihr Kind sowieso ein Visum beantragt werden muss. Da Ihre Frau jedoch noch die russische Staatsangehörigkeit besitzt, kann sie dies insoweit beschleunigen, dass Sie sich bei Beantragung sich auf das zwischen Deutschland und Russland bestehende bilaterale Visumerleichterungsabkommen berufen. Dies sieht für bestimmte Personengruppen, insbesondere enge Verwandte, die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor.
Die in jedem Fall notwendige Eintragung des Kindes in den Paß Ihrer Frau kann im übrigen ebenfalls nur durch die russische Botschaft/Konsulat vorgenommen werden. Wenn Sie mitreisen, ist eventuell nur ein Eintrag in Ihrem Paß notwendig, der von deutschen Behörden (idR Meldestelle) vorgenommen werden kann.
Ich empfehle Ihnen insoweit, sich vor Ihrer Reise für das Visum an die russische Botschaft in Berlin zu wenden und bestehende spezifische Einreisebestimmungen für Ihr Kind und eventuell nach ihrer Eheschließung und Beantragung der Namensänderung für Ihre Frau zu erfragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen soweit eine erste Orientierung in der Angelegenheit geben konnte.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Hübsch
-Rechtsanwältin-
mailto@rechtsanwaeltin-huebsch.de
Ich bitte noch folgendes zu beachten:
Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.
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Reiserecht
Hallo,
meine Frau (Russin)wird demnächst in D meinen Namen annehmen. Die Änderung des Reisepasses kann Sie warscheinlich erst zeitverzögert vornehmen, da die Bearbeitung bei der Botschaft sehr lange dauern kann. Da unser Kind nun schon unseren gemeinsamen Namen tragen wird hier nun meine Frage.
1. Bracht unser Kind für die Reise nach Russland einen Kinderpass (3 MOnate alt)
2. Da ja nun bei einer kurzfristigen Reise meiner Frau allein mit dem Kind bezüglich des Passes eine Abweichung zwischen dem Kindsnamen und IHrem Namen besteht,könnte es ja bei der Passkontrolle Probelme geben.
Ist dies an dem so? Was ist zu tun? Oder ist eine Reise vor Änderung auch Ihres Passes nicht ratsam? Lässt sich dies durch ein Zusatzdokument lösen?
Ich freue mich auf IHre Antwort
Reise Reise Änderung
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