Einkommenssteuer Rückerstattung

13. September 2007 14:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag!
Ich bin in der privaten Insolvenz. Veröffentlichung der Insolvenz und gerichtlicher Bescheid am 01.12.2005.
Ich bin Vollzeit beschäftigt und war bis zum 07.07.2007( jetzt verheitratet ) alleinerziehende Mutter von 4 Töchtern , für die ich keinen Unterhalt bekomme.(bzw für ein Kind bekam ich bis August 2007 Unterhaltsvorschuss)Ich liege trotz Einkommen (ca. 1200 netto monatlich ) weit unter dem Pfändungsfreibetrag. Mein Schulnerberater erklärte mir damals das im Falle einer Steuerrückerstattung nur der übersteigende und somit pfändbare Betrag an die Gläubiger aufgeteilt wird. Ich "hätte" 1.538,52 € für 2005 bekommen. Diese hat jedoch der Insolvenzberater komplett einbehalten.
1. Frage : Ist das rechtens?
2. Frage : Wenn ja, gilt das für alle kommenden Jahre?
Es ist nicht so, das ich für meine Schulden nicht zahlen will, doch ich habe für mich und meine Kinder nur mein Einkommen und Kindergeld..Die beiden Väter zahlen nicht.
Das Geld hätte ich dringend für Autoreparatur und Kinderkleuidung gebraucht. :-((
Vielen Dank für Ihre Antwort

13. September 2007 | 15:52

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

Nach der Rechtsprechung des BGH gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderungen begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (so BGH, Beschluß vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 , ZInsO 2006, 139 f.).

In der Wohlverhaltensperiode gilt dies dann aber nicht mehr. Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437 ). Der Anspruch auf Steuerrückerstattung ist damit aus der Insolvenzbeschlagnahme entlassen (MünchKomm-InsO/Hintzen, § 200 Rn. 31, § 203 Rn. 21; Kübler/Prütting/Holzer, InsO § 200 Rn. 6 f.).

Insoweit fällt der Steuererstattung während des laufenden Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse, während der Wohlverhaltensperiode ist dieser an Sie auszukehren.

Ich hoffe ich konnten Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 13. September 2007 | 17:34

Sehr geehrter Herr Schröter,
das heißt also; die Erstattung von 2005 gehört in die Insolvenzmasse? Steuererklärung und Bescheid wurde 2007 gemacht.
Die Erstattung 2006 mir?
sonnige Grüße

Ergänzung vom Anwalt 16. September 2007 | 22:15

Der Steuererstattungsanspruch 2006 entsteht frühestens mit Beginn des Jahres 2007. Soweit im Jahr 2007 die Erstattung erfolgt und während dessen die Wohlverhaltensperiode läuft, steht Ihnen der Anspruch zu, außer die Abtretungserklärung mit dem Treuhänder sieht etwas anderes vor.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER