Rückabwicklung eines Immobilienverkaufs

13. September 2007 12:12 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Meine Frage Betrifft die Rückabwicklung eines Immobilienverkaufs.
Ich habe eine Immobilie(Mehrfamilienhaus) an eine 2 Personen GbR in Hamburg verkauft.Diese sind aber, wie im nachherein festgestellt nicht so liquide und sehr unzuverlässig.
Der Kaufpreis betrug 220.000 €, wobei 60.000 sofort in bar bezahlt worden sind und der restliche Kaufpreis soll in monatlichen Raten zu 1.500 € abbezahlt werden. Dies geschieht auch schon seit 1 1/2 Jahren.Mit der monatlichen Bezahlung bin ich aber sehr unzufrieden.Das Geld kommt nicht wie vereinbart immer bis zum 3. des Monats, sonndern sehr unregelmäßig in Teilbeträgen und immer sehr verspätet.Mir entstehen dadurch nicht nur Unannehmlichkeiten sondern auch Kosten(Fahrkosten um Geld abzuholen,Zinsen für Bankabbuchungen usw.).Der Notarvertrag sieht vor, dass mir das Haus so lange gehört, bis die letzte Rate bezahlt ist.Im Grundbuch stehe ich aber nicht mehr.Jetzt habe ich ein Angebot bekommen, das Haus zu einem besseren Preis zu verkaufen(260.000).Kann ich den Verkauf Rückabwickeln lassen, wenn ich die Anzahlung zurückzahle und welche Kosten und Zeiten kommen auf mich zu?Was ist, wenn die GbR sich nicht darauf einlässt und auf Vertragserfüllung ihrerseits besteht?Kann ich dann wenigstens auf sofortige Zahlung der Restsumme pochen?

13. September 2007 | 14:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihren Angaben werden Sie derzeit nur dann eine Rückabwicklung des Vertrages durchführen können, wenn die Käufer sich darauf einlassen.


Denn nach Ihren Ausführungen sind die bezeichneten Zahlungsmodalitäten offenbar schon im Vertrag so aufgeführt, so dass die Ratenzahlung dann hinzunehmen wäre.


Ob Sie bei Verzug die sofortige Zahlung der Restsumme verlangen können, hängt von der in dem Vertrag gewählten Wortwahl ab. Ist dieses dort nicht geregelt, müssten und sollten Sie nun SCHRIFTLICH mit Einschreiben/Rückschein die Käufer auffordern, die Raten pünktlich zu zahlen, um diese erst einaml in Verzug zu setzen. Auch sollte dann für den Fall des Verzuges mit einer Kündigung der Vertrages gedroht werden.

Da aber hier der genaue Wortlaut des Kaufvertrages entscheidend ist, rate ich Ihnen DRINGEND, den Vertrag in seiner Gesamtheit weitergehend prüfen zu lassen.

Dieses auch deshalb, da das Hausgrundstück Ihnen bis zur vollständigen Zahlung weiterhin gehören soll, es aber offenbar schon zur Grundbuchumschreibung gekommen ist, was dann dem Vertrag zuwider laufen würde. Aber auch hier ist der genaue Wortlaut des Vertrages wesentlich, so dass Sie um eine weitere individuelle Prüfung nicht umhin kommen werden - in Ihren Fall wird es aber sicherlich gut angelegtes Geld sein, zumal weitere Interessenten zur Verfügung stehen.

Der Umstand, dass Sie nun ein besseres Angebot haben, rechtfertigt aber allein nicht die Rückabwicklung des Vertrages - hier muss die schuldhafte Pflichtverletzung der Käufer vorliegen und nachgewiesen werden.

Liegt dese Pflichtverletzung vor, werden Sie die bisherigen Zahlungen nebst zinsen zurückzahlen müssen, wobei aber dann die gezogenen Nutzungen der Käufer (Mieten, etc) gegengerechnet werden müssen. Daher kann ohne genaue Berechnung hier nicht vorhergesagt werden, welche Kosten letztlich auf Sie zukommen werden.

Insgesamt habe ich hier das gefühl, dass Sie bei dem Vertrag sicherlich nicht günstig beraten worden sind, so dass eine weitere Prüfung, inwieweit ggfs. auch der Notar haften KÖNNTE, sicherlich ratsam wäre.

Daher sollten Sie den Vertrag unbedingt weiter prüfen lassen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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