Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Strafe von drei Jahren auf Bewährung nicht möglich ist. Maximal kann eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ich gehe davon aus, dass gemeint war, dass die Bewährungszeit drei Jahre betragen soll.
Aus den drei Taten würde im Nachhinein eine Gesamtstrafe gebildet werden. Ob dies zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führt kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa Schadenhöhe, Vorstrafen etc.
Ich würde Ihnen dringend empfehlen einen Verteidiger zu konsultieren. Evtl kann erreicht werden, dass alle drei Taten gemeinsam verhandelt werden.
Eventuell wäre ein Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgsversprechend.
Gerne steh ich Ihnen für eine Nachfrage oder aber auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antonio Durán Muñoz
Rechtsanwalt
warenbetrug
6. September 2007 16:46 |
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Strafrecht
hallo,
mein gerichtshelfer sagte mir heute das es möglich sein kann das ich 3 jahre auf bewährung bekomme
nun meine frage: mein gerichts termin ist am 1.10.07 und ich haba aber noch 2 anzeige von 2 idioten die meinten damit zumachen und nun wenn ich das urteil von 3 jahren bewährung bekommen habe und der fall mti den 2 leuten erst danach vors gerichtig geht obwohl die straftat vor der bewährung begangen wurde.. würde ich dann auch in das gefängniss kommen?
Mfg
FRAGESTELLER 11. Oktober 2025
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