Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Prozeßkosten sind im Zivilprozeß in der Regel im Verhältnis Obsiegen zum Unterliegen zu tragen. Dies bedeutet zum Beispiel in Ihrem Fall, dass wenn Sie die fehlenden 60 Prozent Ihres Schadens voll einklagen, das Gericht Ihnen aber nur weitere 30 Prozent zuspricht (also von einem Mitverschulden Ihrerseits von 30 Prozent ausgehen würde), würden Sie 50 Prozent der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ( Ihres und des Gegners) tragen. Würden das Gericht von einem Mitverschulden Ihrerseits in Höhe von 20 % beispielsweisen ausgehen und Sie haben den vollen Schaden eingeklagt (also weiter 60 % ) würden sie zu 2/3 gewinnen und zu einem Drittel verlieren und müssten in diesem Verhältnis auch die Kosten tragen. Gewinnen Sie zu 100 Prozent, trägt die Gegenseite die Kosten.
Sie können nicht auf eine Prozeßführung Ihres Versicherers hoffen. Diese ist nur für das Abwehren von Ansprüchen und nicht für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zuständig.
Zudem hat Ihre Haftpflichtversicherung Regulierungsbedürfnis und kann sogar gegen Ihren Willen regulieren, wenn sie die Ansprüche der Gegenseite ( sollten noch welche erhoben werden) für begründet erachtet.
Den vollen Schaden bekommen Sie bei einem Verkehrsunfall immer nur dann ersetzt, wenn Sie keine Betriebsgefahr trifft, d.h. Sie wie ein Idealfahrer gefahren sind. Ansonsten haften Sie mit 25 % .
Bitte lassen Sie daher den Sachverhalt vor Einreichen einer Klage prüfen, damit festgestellt werden kann, ob und wenn ja, wie hoch ein Mitverschulden Ihrerseits in Betracht kommt. Dies kann man relativ gut im Vorfeld beurteilen und auch prüfen, ob das Verkehrsunfallgeschehen ( sollten sich unterschiedliche Schilderungen ergeben) bewiesen werden kann.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Hauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Sehr geehrter Herr Hauser,
vielen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Antwort zu den Prozesskosten.
Noch eine Verständnisfrage:
Sicher wird meine Versicherung nicht direkt meine Forderungen an den Gegner vertreten,
Aber: Wenn der Gegner an meine Versicherung Ansprüche geltend macht, müsste meine Versicherung eigentlich versuchen diese abzuwehren (oder auch nicht, aber dann riskieren sie die Beendigung von 3 Versicherungsverträgen, ich weiß, klingt nach Erpressung, ist aber Notwehr) . Dies würde nach meinerm Denken dazu führen, daß dabei dann ebenfalls eine Haftungsquote herauskommt, die dann auch für meine Ansprüche gültig wäre unter der (wie ich denke richtigen) Annahme daß bei einem Verfahren, egal wer dieses führt, zu einer Haftungsverteilung kommt, die dann für beide verbindlich ist.
Anders gefragt: führe das Abwehren der gegnerischen Ansprüche nicht automatisch zum Enstehen eigener Ansprüche?
Den Sachverhalt habe ich bereits einem Anwalt vorgelegt, der der Meinung ist daß man leicht 20% bekommen kann, während ich 0% für möglich halte. Er fragt mich jetzt was getan werden soll, ich bin da auch nicht sicher, 0 oder 20 oder überhaupt, in der Frage fühle ich mich etwas alleingelassen und habe auch das Gefühll, daß er das etwas pauschal sieht und meine Sicht nicht wirklich auf Erfolgsaussicht geprüft hat, aber vielleicht hat er ja auch recht.
Und vielleicht hilft mir dazu eine zweite juristische Einschätzung weiter.
Wären Sie bereit den Fall im Bezug auf Erfolgsaussicht zu prüfen und mir die Kosten dazu zu beziffern?
Sehr geehrter Fragesteller,
richtig ist, dass wenn der Unfallgegner Ihrer Versicherung gegenüber Forderung stellen wird, diese nicht zahlt und im Rahmen eines Prozesses eine Haftungsquote ausgeurteilt wird. Allerdings kann es sein, dass sich nur Ihre Versicherung an der Haftungsquote orientiert. Die Haftungsquote muss nicht unbedingt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung akzeptiert werden.
Daher würde ich bei guten Erfolgsaussichten einen Aktivprozess Ihrerseits befürworten.
Sie haben die Möglichkeit, über frageinenanwalt.de mir eine Direktanfrage zu stellen. Hierbei können Sie auch Unterlagen übermitteln. Die Direktanfrage kostet € 72,00. Sofern Sie mir eine kurze Schilderung des Unfallgeschehens und die polizeiliche Unfallmitteilung übermitteln, sowie ggf. Zeugen benennen können, wäre ich in der Lage, zu den Erfolgsaussichten eine Stellungnahme abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
R. Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht