Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.
Es gibt vorliegend keine bestimmte Frist nachdem der Rücktritt ausgeschlossen ist. Die baldmöglichste Rücktrittserklärung ist allerdings in Ihrem eigenen Interessen, da Sie bestrebt sind, den Kauf rückabzuwickeln und Ihr Geld zurückzubekommen.
Konkret bedeutet dies, dass ein Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist.
Für eine Abwicklung ( Rücktrittserklärung/ Adresse d. Verkäufers etc. ) über unsere Kanzlei und die Mitteilung der Kosten kontaktiere ich Sie gesondert per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Fristen für Rücktritt vom Kaufvertrag
4. September 2007 20:17 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Vertragsrecht
Hallo,
ich beziehe mich kurz auf diese Frage:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=29450
Wichtig für mich, dazu folgender Auszug:
Sie können jedoch - unter Berücksichtigung Ihrer mitgeteilten Informationen - den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Geld zurückfordern.
Die Rücktrittserklärung sollte baldigst geschehen.
Innerhalb welcher Frist muss ich den Rücktritt erklären lassen???
Was kostet sowas etwa?
Ich habe nur die Kontodaten des Verkäufers, wie kommt man an die Adresse???
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 1. Oktober 2025
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