Sehr geehrte AnwälteInnen,
erhält ein deutscher Student (kein Einkommen in DE) wenn er 3 Monate in Spanien arbeitet, die Einkommenssteuer in Höhe von 2,7%(?) zurück? Die Arbeit ist als Studienvorbereitung für ein ganz spezif. Studium an einer dt. Hochschule nach dem Abitur begonnen worden und endet diesen Monat.
Die Sozialversicherung (Rente u. Krankenvers.) betragen 7,9% vom Bruttolohn. Wobei die Rentenbeiträge ja anscheinend beim span. Versicherungsträger verbleiben und bei Anspruchs-Berechtigung bezogen werden kann. Aber die Krankenversicherungs-Beiträge müsste er doch zurückbekommnen, da er bei seiner familie in Deutschland krankenversichert ist, oder nicht?
Danke für die Antwort. Steuerbeamte konnten mir dies nicht beantworden.
MFG
ich unterstelle, dass die Lohnsteuer bei dem Arbeitgeber in Spanien abgezogen wurde. Insoweit können Sie auch in Spanien eine (Jahres-)Einkommensteuererklärung abgeben, in deren Rahmen eine Rückzahlung erfolgen dürfte. Eine Erstattung der spanischen Lohnsteuer in Deutschland ist dagegen nicht möglich, sowohl das deutsche Steuerrecht (§ 34c EStG
) wie auch das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine Anrechnung nur insoweit vor, wie in Deutschland auf dieses Arbeitseinkommen ebenfalls Steuern zu zahlen wären, nicht aber eine Erstattung.
Hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge ist zu beachten, dass eine beitragsfreie Familienversicherung nicht besteht, soweit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Von daher liegt insoweit leider keine Doppelversicherung vor, wie Sie vermuten, vielmehr ruhte die (deutsche) Familienversicherung während der Zeit Ihrer Arbeitstätigkeit in Spanien.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen ersten Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Rückfrage vom Fragesteller4. September 2007 | 14:35
Vielen Dank für die perfekte und pünktliche Antwort (das Tool mit der Bewertung öffnet leider nicht)! Dass ich unser Kind (Studenten) von der Krankenversicherung abmelden könnte , habe ich leider nicht ahnen können!
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. September 2007 | 17:54
Sehr geehrter Fragesteller,
das Abmelden von der Familienversicherung hätte Ihnen allerdings auch keinen weiteren Vorteil gebracht, da die Krankenversicherung für Ihren Sohn in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung erfolgt.