Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Sie sich in Deutschland wieder anmelden, werden Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland erfasst. Wenn Sie in anderen Ländern auf das dort erzielte Einkommen, Steuern zahlen, werden diese berücksichtigt.
Diese Berücksichtigung erfolgt über die Anrechnungs- oder Freistellungsmethode, da Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, werden die in Spanien gezahlten Steuern angerechnet.
Wie hoch sich der tatsächliche Steuersatz bemisst, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, da dieser vom Einkommen abhängt, Sie können mir aber gerne einen ungefähren Betrag nennen, dann kann ich Ihnen einen ungefähren Steuersatz mitteilen.
Hinsichtlich der Steuern und Abgaben ist festzuhalten, dass Sie der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sowie bei Umsatzsteuerpflichtigkeit, der Umsatzsteuer. Als Freiberufler sind Sie grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.
Falls Sie einen kammergebundenen Beruf ausüben (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt) müssen Sie sich bei der jeweiligen Kammer melden und zahlen dann den Kammerbeitrag.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 0302939920
Web: http://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Antwort (sogar an einem Sonntag).
Ich unterliege also in der Tat ausschließlich der Einkommensteuer (und Umsatzsteuer).
Sonst fallen keine weiteren Steuern an... Das ist wichtig.
Als Freiberufler habe ich Einnahmen von etwa 6-8k EUR pro Monat.
Davon gegen etwa 3k-5k EUR als Kosten in die Bücher.
Etwa 3k EUR ist meine "private Auszahlung" - mein Einkommen.
Ich sehe es richtig, dass die Einkommenssteuer sich nach diesem Einkommen (abzüglich aller Kosten) bemisst. Richtig?
Gibt es irgendwo einen "Katalog" möglicher abzugsfähiger Kosten?
Wird Unterhalt mit als "Kosten" einberechnet - also von der Einkommenssteuer ausgelassen?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bitte höflichst um ENtschuldigung für die späte urlaubsbedingte Rückmeldung.
Ihre Einschätzung ist korrekt, der Betriebsgewinn, der Überschuss, ergibt sich aus den Betriebseinnahmen, abzüglich der Betriebsausgaben. Als Faustformel können SIe sich merken, alle Ausgaben, welche Betriebsbezogen sind, sind grundsätzlich abzugsfähig. Vorsorgeaufwendungen (Rente, Krankenversicherung etc.) mindern ebenfalls das zu versteuernde Einkommen.
Sie können den Unterhalt geltend machen, allerdings wird dieser höchst selten als Ausgabe anerkannt, machen SIe diesen dennoch geltend, vielleicht ist Ihr Einkommen einmal zu gering, dann könnte es als außergewöhnliche Belastung zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun