Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihres doch recht geringen Einsatzes Folgendes:
1. Grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen die Sache (hier das Kfz) ohne Sachmängel zu verkaufen. Hier liegen nach Ihrer Darstellung eine ganze Reihe von Mängeln am Kfz vor. Damit könnten Sie aber noch nicht gleich vom Vertrag zurücktreten, sondern müssten dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Nachbesserung (z.B. 4 Wochen) setzen. Nach deren erfolglosem Vertreichen könnten Sie dann vom Vertrag zurücktreten. Soweit der übliche Gang bei solchen Sachmängeln.
2. I.Ü. kommt es natürlich darauf an, was im schriftlichen Kaufvertrag noch vereinbart ist, z.B. evtl. Haftungsausschlüsse u.ä. (Ich gehe i.Ü. davon aus, dass der Verkäufer das Kfz privat verkauft hat, also kein gewerblicher Händler ist.)
3. Lesen Sie sich den Kaufvertrag nochmal genau durch, ob da von einem Haftungsausschluss die Rede ist. Wenn nicht, dann haben Sie gute Karten und können nach obigem Weg verfahren. Ansonsten würde ich die Sache einem Anwalt übergeben oder eher davon Abstand nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
....nicht im Fahrzeugschein eingetragen
Hier finden Sie einen
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Kaufrecht
Hallo!
Vor 4 Tagen habe ich mit meinem Bruder ein VW Golf 3 (kein Tüv)aus dem Internet gekauft.Dadurch,dass wir uns verfahren haben kamen wir spät Abends an.Es war schon dunkel.Kaufvertrag wurde so um 22:20 Uhr von mir unterzeichnet.
Das Auto ist für die Probefahrt nicht angesprungen, der Verkäufer hat gesagt, das wäre nur so weil das Auto lange still stand. Wir haben mit Starterkabel das Auto zum laufen gebracht, ich weiss nicht was mich geritten hat, aber ich habe das Auto dann gekauft.(ohne Probefahrt) Er sagte uns,dass Mängel wie Scheibenwisch Anlage und "Kühler leckt" behoben werden müssen, ansonsten würde das Auto ohne Probleme über den TÜV kommen.Ausserdem hat er uns 4 Reifen versprochen,die im Kofferraum lagen.
In der Werkstatt angekommen, sagte uns der Meister,dass das Auto tiefer gelegt wurde und dass diese Änderung weder auf dem Fahrzeugschein noch im Brief eingetragen wurde das wäre ein grosses Problem. Die Reifen im Kofferraum könnte man auch nicht gebrauchen,weil die noch mehr abgelaufen sind als die,die gerade am Fahrzeug sind. Bessere Reifen wären Pflicht für den Tüv.
Ein Anruf bei dem Verkäufer brachte nichts, weil er sagte, ich müsste einfach mir von der Werkstatt bestätigen lassen,dass das Fahrzeug tiefer gelegt worden sind, oder VW würde das auch machen und wegen den Reifen, er hätte noch welche da,die hätten 90% Profil.
Also haben wir auch noch die Reifen abgeholt, in der Werkstatt stellte man fest die Reifen sind von der Größe her zu klein für das Auto...es ist eine unendliche Geschichte und es kostet uns so viel Zeit.
Gibt es eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Das "tiefer gelegte" Auto ist nicht im Fahrzeugschein dokumentiert.Die Versprechungen der Reifen hat er auch nicht eingehalten.
Was kann ich tun? Ich würde am liebsten vom Vertrag zurücktreten, weil er eine wichtige Sache verschwiegen hat.
Auto hat 850 Euro gekostet.
Kaufvertrag Kaufvertrag Auto