Sehr geehrter Fragesteller,
wegen des Autoradios kann es keinen Ärger geben, wenn dies von Ihrer Mutter angemeldet ist.
Sie als Fahrer müssen nicht extra GEZ für das Radio bezahlen, lediglich der Halter. Sollte also Ihre Mutter das Autoradio nicht angemeldet haben und die GEZ z.B. dies durch eine Halteranfrage herausbekommen würde, wäre wohl eine Nachzahlung fällig.
Was Ihren PC betrifft: Seit neuestem ist auch der Betrieb eines Computers anmeldepflichtig, auch wenn damit weder Radio noch TV empfangen werden kann.Allein der Besitz löst diese Gebührenpflich aus.
Es ist unwahrscheinlich, dass die GEZ Informationen der Gestalt erlangen kann, dass von Ihnen ein Internetanschluss betrieben wird. Allein über Ihr betriebenes WLAN halte ich dies für ausgeschlossen, da dies einen zu hohen Aufwand erfordern würde.
Sofern Sie den GEZ Kontrolleur nicht in Ihre Wohnun gelassen haben, haben Sie richtig gehandelt, da dieses Recht den Kontrolleuren nicht zusteht.
Sofern sie jedoch nicht immer in der Angst leben wollen, dass die GEZ vielleicht doch herausfindet, dass Sie einen Computer besitzen, besteht natürlich die Möglichkeit, das Gerät anzumelden. Ein Bußgeld brauchen Sie hier nicht zu befürchten, wenn Sie es ab 1.9. z.B. ganz offiziel anmelden, die GEZ müsste Ihnen nämlich beweisen, dass Sie das Gerät schon lange davor verwendeten.
Da Sie Student sind kann für Sie u.U eine Gebührenbefreiung in Betracht kommen, Dies hängt von Ihren monatlichen Einkünften ab, Auskunft hierüber kann Ihnen die jeweils zuständige Behörde geben, bei der Sie das Gerät anmelden müssten. Dies hätte den Vorteil, dass das Gerät ordnungsgemäß angemeldet ist, es Ihnen aber nichts kostet und Sie nicht Angst haben müssten, die GEZ könnte Sie mit einem Bußgeldbescheid belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoyer
Rechtsanwalt
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