Smartphone und iPad aus Hotelzimmer gestohlen, keine Einbruchsspuren

11. Mai 2017 15:25 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Hallo,

meiner Frau und mir wurden bei einem Hotelbesuch das Smartphone, das iPad sowie 3x Powerbank und Kopfhörer gestohlen. Das Smartphone befand sich versteckt unter der Bettdecke.
Da wir nachts auf einer Feier unterwegs waren, haben wir uns erst morgens in dem Zimmer wieder aufgehalten.
Kurz nachdem wir im Zimmer waren, stellte ich direkt das Fehlen des Smartphones und der Powerbanken fest. Beim Versuch das Smartphone anzurufen gab es zunächst ein Freizeichen, eine Minute später nicht mehr.
Die Rezeption hat direkt die Polizei alarmiert, welche feststellte, dass keine Einbruchsspuren vorhanden sind.
Im Standortverlauf bei Google konnte ich feststellen, dass sich das Handy ca. 45 Minuten (6:04 Uhr) vor unserem Wiedereintreffen (6:54 Uhr) im Hotel nicht bewegt hat. In diesen 45 Minuten hat sich das Handy 1,3 km Luftlinie vom Hotel weg bewegt. Den letzten Standort konnte ich auf ein Mehrfamilienhaus eingrenzen und der Polizei sogar den Ausdruck und die Adresse weitergeben.

Zum Hotel:
Es gibt keine Überwachungskameras.
Laut der Geschäftsleitung lassen sich die Schlösser nicht auslesen, weil die Anlage zu alt ist. (Schlüsselkarten Schließanlage)
Das Personal ist nachts nicht vor Ort, die Rezeption ist sogar schon ab 21 Uhr geschlossen, im Restaurant war das letzte Personal wohl bis 1:21 Uhr. Morgens war das Personal wohl ab 6 - 6:30 da.

Die Hotelleiterin wollte zunächst ins Hotel kommen, ist dann aber nicht aufgetaucht. Nachdem Sie alle Unterlagen von uns bekommen hat, musste ich 3 Wochen hinterher telefonieren um überhaupt Informationen zu bekommen.
Als Antwort kam dann nur:
meine Versicherung hat mich gerade angerufen, sie wird den Schaden nicht übernehmen, da es keine Einbruchspuren gab und unser FDU-Gerät nicht umgangen werden kann. Ich kann mir auch selbst nicht vorstellen, wie dies passieren konnte. Sie allein hatten eine Zimmerkarte und keiner hatte außer Sie Zugang zu diesem Zimmer.
Es tut mir sehr leid, aber Sie alleine übernehmen die Haftung für Ihre Wertsachen in Ihrem Hotelzimmer.

Meine Frage jetzt:
Macht es Sinn hier vorzugehen, ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 370€

11. Mai 2017 | 17:14

Antwort

von


(72)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511/1222458
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Nicolas-Reiser-__l102497.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Grundsätzlich haftet ein Hotelbetreiber für Schäden seiner Gäste durch Diebstähle in seinem Hotel. Dies folgt aus § 701 Abs. 1 BGB .

Die Gegenstände wurden im Sinne der Norm in das Hotel eingebracht.
Eine Ausnahme nach § 701 Abs. 3 BGB ist hier nicht ersichtlich, da es keine Belege dafür gibt, dass Sie, ein Begleiter oder eine Person die Sie aufgenommen haben den Schaden verursacht haben.

Die Haftungsgrenze des § 702 BGB wird bei einer Schadenhöhe von 370 € nicht erreicht.

Der Ihnen zustehende Schadensersatzanspruch ist auch nicht gemäß § 703 BGB erloschen. Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung ist zu entnehmen, dass Sie den Schaden unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt.

Hiernach besteht eine Haftung des Hotelbetreibers für Ihren Schaden, es macht daher nach der auf Ihrer Sachverhaltsschilderung beruhenden Einschätzun Sinn, hiergegen vorzugehen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Sache Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Meine Kanzlei wird bundesweit für Sie tätig, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.


Mit freundlichen Grüßen


Reiser, LL.M, MLE
Rechtsanwalt



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