Am 08.01.2016 habe ich per Einschreiben die Rundfunkgebühr gekündigt.
Folgender Text:
Hiermit beantrage ich die Einstellung der Rundfunkgebühr.
1. Ich schaue kein ZDF und ARD (mehr)
2. Auf öffentliches Radio werde ich komplett verzichten
Ich fühle mich in meiner Freiheit verletzt. Ich bin nicht gewillt eine gelenkte Presse zu unterstüzen. Für mich ist die Gebühr ein Zwang.
Beweis ZDF nicht Berichterstattung am 04.01.2016 Köln "sexuelle Übergriffe an Frauen.
Vorsorglich weise ich daraf hin, dass es in unserem Zeitalter möglich ist, bezahltes Fernsehem so zu organisieren, dass man den Anspruch gezielt einkaufen könnte, wenn man das den will. (Beispiel Sky).
Das Gutachten des Wissenschaflichen Beirats beim Bundesminterium der Finanzen kommt auch zu dem Ergebnis( PDF gibt es als Download bei
Bundesfinanzministerium.de.
Hier ein Link vom Stadtparlament Flensburg (die WiF Fraktion erklärt warum der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist)
https://m.youtube.com/watch?v=L1f10uM7uXs
Meine Frage:
Warum bekomme ich keinen gesetzlichen Mahnbescheid wo ich Widerspruch einlegen kann und vor Greicht meine Argumente vortragen kann?
Ich habe als Bürger keine Chanche mein freiheitliches demokratisches Denken zu vertreten, für mich ist die Situation unerträglich.
Kann ich die Zwangsvollstreckung ( bis zum 12.05.2017) noch abweden?
war im Urlaub bin erst seit gestern wieder zu Hause.
Lieber Spende ich die 17,50 als einen Apparat, der sogar mit meinem Geld
gegen meine Interessen arbeitet, zu finanzieren.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Rundfunkanstalten begreifen sich als Behörden und wenden das Verwaltungsvollstreckungsrecht an, in dem ein zivilrechtlicher Mahnbescheid nicht vorgesehen ist. Das wurde vom BGH abgesegnet, das LG Tübingen (5 T 232/16
) sieht das anders.
Grundsätzlich haben Sie keine Chance, weil der allergrößte Teil der Rechtsprechung gegen Sie steht. Allerdings können Sie einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen und Zwangsvollstreckungsgegenklage/sofortige Erinnerung gegen die angekündigte Vollstreckung erheben und jeweils geltend machen, dass a) kein Zahlungsanspruch besteht und b) kein Gläubiger genannt wird. In Tübingen könnten Sie damit Erfolg haben, im Rest der Republik nicht.
Da beides nicht einfach ist, empfehle ich, einen örtlichen Anwalt einzuschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.