Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Wendung "gelesen und verstanden" bedeutet nach seinem Wortlaut zunächst einmal nur, dass Sie die Erklärung des Arbeitgebers zur Kenntnis genommen und ihren Sinn erfasst haben.
Eine Zustimmung ist dies für sich genommen nicht.
Allerdings wird Ihr Arbeitgeber mit Sicherheit nachträglich versuchen, Ihre Unterschrift als Zustimmung zu einer Änderung des Arbeitsvertrages hinzustellen, was den Not- und Bereitschaftsdienst betrifft.
Es ist daher davon abzuraten, diesen Passus kommentarlos zu unterschreiben. Wenn, dann allenfalls mit einen Zusatz wie:
"Die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zum Not- und Bereitschaftsdienst habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin der Auffassung, dass ich zu einem (unbezahlten) Not- und Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Arbeitszeit nach dem bestehenden Arbeitsvertrag nicht verpflichtet bin. Einer diesbezüglichen Änderung des Arbeitsvertrages stimme ich durch meine Unterschrift nicht zu."
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neumann,
vielen Dank für Ihre Antwort und auch den formulierten Zusatz. Meine Nachfrage lautet.
Fänden Sie denn den Versuch, die "Unterschrift als Zustimmung zu einer Änderung des Arbeitsvertrages hinzustellen, was den Not- und Bereitschaftsdienst betrifft" als berechtigt in Bezug auf die Unterschrift unter das Leistungsverzeichnis?
Versuchen wird der Arbeitsgeber nämlich natürlich alles. Immerhin hat er mich auch schon falsch abgemahnt. Sie schreiben ja auf der anderen Seite aber auch "Eine Zustimmung ist dies für sich genommen nicht."
EIne Rechtauffassung des Arbeitsgebers, die ich verneinen müsste, hatte ich in der Leistungsbeschreibung bisher nicht gesehen. Wie meinen Sie das?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
aus meiner Sicht wäre der Versuch des Arbeitgebers nicht berechtigt.
Entscheidend ist jedoch, wie ein Arbeitsgericht diesen Versuch bewertet, wenn Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten mit Ihrer Unterschrift einer Vertragsänderung zugestimmt und Ihnen, wenn Sie sich weigern, Bereitschaftsdienst zu leisten, wegen "Arbeitsverweigerung" kündigt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitsgericht Ihre Unterschrift so auslegt, dass sie aus der Sicht Ihres Arbeitgebers als Zustimmung zu werten ist.
Natürlich bringt der Arbeitgeber in der Leistungsbeschreibung seine Auffassung zum Ausdruck, zu welchen Tätigkeiten Sie nach seiner Auffassung verpflichtet sind. Es handelt sich daher um eine Rechtsauffassung. Wäre dies nicht der Fall, würde es aus Sicht Ihres Arbeitgebers auch keinen Sinn machen, von Ihnen eine Unterschrift zu verlangen.
Noch einmal: Es wäre für Sie rechtlich riskant, wenn Sie den Passus in der Leistungsbeschreibung kommentarlos unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Neumann
Rechtsanwalt
info@advoc-neumann.de