Meine 10jährige Ehe wurde 03.99 geschieden. Davon lebten wir schon 3 Jahre getrennt. Während dieser Zeit war meine Frau schon voll berufstätig. Aus der gemeinsamen Ehe ging eine Tochter hervor. Sie ist heute 20 Jahre, berufstätig und wohnt nicht mehr bei meiner Ex- Partnerin.
Nach der Scheidung bemühte ich mich um eine dauerhafte nacheheliche Unterhaltsregelung. Diese wurde wegen einer möglichen Arbeitslosigkeit abgelehnt. Gleichzeitig habe ich über meinen damaligen Rechtsanwalt eine Zahlungsfrist bis zum 19. Lebensjahr meiner Tochter, wenn es zu keiner konkreten dauerhaften Regelung komnmt, hingewiesen. Darauf gab es keine Antwort von der Gegenseite.
Sie ist weiterhin voll berufstätig. Vor einem Jahr ist sie mit einem berufstätigen Partner zusammengezogen.
Sie verdient ca. 1200€. Der Gehatsunterschied liegt bei ca. 1600€. In diesem Betrag sind ca. 200€ durch einen Karrieresprung enthalten.
Fragen
Muss ich weiterhin Unterhaltszahlungen leisten?
Wenn ja, wie lange ist er zu zahlen?
Der Kindesunterhalt ist weggefallen, erhöht sich dann automatisch der nacheheliche Unterhalt?
nach Ihrer Darstellung werden Sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, wobei das weitere Vorgehen davon abhängig ist, wie der Unterhaltsanspruch ausgestaltet worden ist:
a)
Besteht ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, mit dem gepfändet werden könnte, sollte schnellstens eine Abänderung des Titels erwirkt werden. Nur mit der Abänderung kann dann einer drohenden Vollstreckung entgegen getreten werden.
b)
Besteht kein solcher Titel, kann die Zahlung eingestellt werden.
Der Wegfall des Kindesunterhaltes wird hier auch nicht zur automatischen Erhöhung von Unterhaltsansprüchen führen, zumal eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, was anzurechnen wäre.
Hier sollten also vorab die Fragen der möglichen Titelierung geklärt und dann die weiteren Schritte eingeleitet werden. Dazu sollten Sie sofort einen Anwalt mit der individuellen Prüfung und weiteren Beratung beauftragen.