Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Polizist hat von einer geringen Menge gesprochen, weil es sich faktisch um Mengen handelt, die unterhalb der Grenzen liegen, die die Rechtsprechung für die Annahme einer (noch) geringen Menge, vgl. § 29a BtMG
herausgearbeitet hat.
Ein Anwalt kann im jetzigen Verfahrensstadium Akteneinsicht nehmen ud prüfen, ob man Sie tatsächlich als "Haupttäter" führt, sofern dies nach Aktenlage sinnvoll ist, eine Einlassung für Sie abgeben und versuchen eine hier grundsätzlich mögliche Einstellung des Verfahrens nach § 153a StGB
wegen "Geringfügigkeit" gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen.
Kommt es nicht zu einer Einstellung haben Sie mit einer Geldstrafe zun rechnen, sofern Sie bislang nicht einschlägig vorbelastet sind, ein grober Maßstab sind ein bis zwei Nettomonatsgehälter.
Dass die Polizei Sie nochmals vernimmt bzw. bei Ihnen zuhause "einläuft", ist unwahrscheinlich. Zwar wäre ein Durchsuchungsbeschluss grundsätzlich möglich, hier aber aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig, so dass Sie als nächstes mit der Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen bzw. der Anklage konfrontiert werden. Dies kann etwa 3-6 Monate in Anspruch nehmen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Was würden Sie mir raten, wie ich mich im weiteren Verlauf verhalten soll? Wäre es ratsam mir einen Anwalt zu nehmen, so dass dieser Einsicht in die Akten erhält? Können Sie mir eine ungefähre Summe nennen, die als Anwaltskosten auf mich zu kämen?
Wenn Sie mir raten würden einen Anwalt einzuschalten, sollte dies möglichst schnell geschehen und habe ich mit einem Anwalt grundsätzlich bessere Chancen?
Ganz wichtig wäre noch, ob im Bezug auf meinen Führerschein irgendwelche Probleme auftreten können?!
Schon jetzt vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
bezüglich der Anwaltskosten werde ich Ihnen in Kürze eine separate mail zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt