Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Ein Widerrufsrecht und damit die Pflicht zur Widerrufsbelehrung besteht dann, wenn es sich bei der Finanzierungsvermittlung entweder um ein Haustürgeschäft ( bsp. mündliche Verhandlung in Wohnung des Kunden ) i. S. d. § 312 BGB
oder ein Fernabsatzgeschäft ( bsp. Internet oder Telefon ) i. S. d. § 312 b handeln würde.
Widerrufsrechte bestehen nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
, d.h. Personen, die das Rechtsgeschäft nicht zum Zwecke der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit abschließen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Muss Finanzierungsvermittlungsauftrag Widerrufsbelehrung enthalten?
15. August 2007 13:34 |
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Vertragsrecht
Ein Finanzierungsvermittler verlangt von seinen Kunden für die Vermittlung eines Darlehens 2% Provision von der Darlehenssumme.Dazu unterschreibt der Kunde einen Finanzierungsvermittlungsauftrag.
Die Frage: muß in diesem Vertrag eine Widerrufsbelehrung sein?
Wenn ja,gilt diese nur für Privatleute oder auch für Kunden die z.B. gewerblich vermieten und dafür ein Darlehen aufnehmen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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