Muss Finanzierungsvermittlungsauftrag Widerrufsbelehrung enthalten?

15. August 2007 13:34 |
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Vertragsrecht


Ein Finanzierungsvermittler verlangt von seinen Kunden für die Vermittlung eines Darlehens 2% Provision von der Darlehenssumme.Dazu unterschreibt der Kunde einen Finanzierungsvermittlungsauftrag.
Die Frage: muß in diesem Vertrag eine Widerrufsbelehrung sein?
Wenn ja,gilt diese nur für Privatleute oder auch für Kunden die z.B. gewerblich vermieten und dafür ein Darlehen aufnehmen ?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Ein Widerrufsrecht und damit die Pflicht zur Widerrufsbelehrung besteht dann, wenn es sich bei der Finanzierungsvermittlung entweder um ein Haustürgeschäft ( bsp. mündliche Verhandlung in Wohnung des Kunden ) i. S. d. § 312 BGB oder ein Fernabsatzgeschäft ( bsp. Internet oder Telefon ) i. S. d. § 312 b handeln würde.

Widerrufsrechte bestehen nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB , d.h. Personen, die das Rechtsgeschäft nicht zum Zwecke der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit abschließen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Günthner
Rechtsanwalt

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